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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.10.2004 - 13.5 Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Kein Zwang zu ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Vorlage wurde im Sozialausschuss beraten. Der Stadtverordnetenvorsteher berichtet anhand des Ausschussprotokolls. Der Antrag ist im Sozialausschuss umfangreich geändert worden. Die Neufassung mit der Überschrift „Qualitätsstandards für Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II“ liegt allen Stadtverordneten vor. Siehe Anlage zu dieser Niederschrift.

 

 

Dem so geänderten Antrag sind im Sozialausschuss die Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beigetreten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die PDS/ML-Fraktion hat im Ältestenrat die Aussprache zu diesem Antrag angemeldet. Im Rahmen der Beratungen sprechen der Stadtverordnete Metz (PDS/ML), der Oberbürgermeister, die Stadtverordneten Severin (SPD), Oppermann (CDU), Faecks (BfM), Schäfer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Stadtrat Dr. Kahle und Röllmann (FDP-Fraktion).

 

Der Stadtverordnete Göttling (PDS/ML-Fraktion) führt aus, dass auf die Begründung des Antrages verzichtet werden kann.

 

Der Stadtverordnete Metz (PDS/ML-Fraktion) beantragt eine Abschrift des Wortbeitrages des Stadtverordneten Faecks (BfM-Fraktion). Dem wird nicht widersprochen.

 

Um 18.45 Uhr übernimmt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff (CDU) die Sitzungsleitung.

 

Es folgt die Abstimmung über den Antrag.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, PDS/ML, FDP, BfM und MBL gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung sieht in der Einrichtung von „Arbeitsgelegenheiten“ kein Mittel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, jedoch eine Möglichkeit, Arbeitslose bei der Eingliederung in das Erwerbsleben zu unterstützen.

 

Sie sieht die Gefahr, dass dadurch bestehende Arbeitsplätze ersetzt oder erforderliche nicht eingerichtet werden.

 

Sie fordert den Magistrat und die stadteigenen Unternehmen auf, solche Arbeitsgelegenheiten nur unter Berücksichtigung folgender Qualitätsstandards einzurichten:

 

  1. Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten sollen vorher umfassend über ihre Chancen und die vorhandenen Angebote, über ihre Rechte und Pflichten und über mögliche Alternativen informiert und ggf. beraten werden.

 

  1. Für Arbeitsgelegenheiten infrage kommende Personen sollen die Möglichkeit haben, eine solche Maßnahme abzulehnen (Freiwilligkeit). Sie sollen aber darüber hinaus die Möglichkeit haben, sich Art und Umfang der Tätigkeit in einer Arbeitsgelegenheit selbst wählen zu können. Damit sie eine Wahlmöglichkeit haben, sollen sie aus einem „Job-Pool“ eine für ihre berufliche Integration sinnvolle Tätigkeit auswählen können.

 

  1. Es muss sichergestellt sein, dass dadurch keine bezahlten Arbeitsplätze verdrängt werden. Dabei kann es sich nur um Arbeiten handeln, die derzeit und in absehbarer Zeit nicht erledigt werden.

      Die Arbeiten können der Qualitätsverbesserung insbesondere in sozialen, kulturellen, ökologischen und infrastrukturellen Bereichen dienen. Eine Verdrängung / Übernahme von bisher im Rahmen der öffentlichen Verwaltung und / oder durch die Vergabe privatwirtschaftlicher Aufträge durchgeführten Arbeiten ist auszuschließen.

 

  1. Die Beschäftigten erhalten eine Qualifizierung durch die ausgeübte – in der Regel angeleitete – Tätigkeit. Sie haben weiterhin einen Anspruch auf zusätzliche Qualifizierung zur Vorbereitung auf eine Stelle am Allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

  1. Den Beschäftigen werden sinnstiftende Tätigkeiten angeboten, die gesellschaftlich notwendig und im öffentlichen Interesse sind. Eine Arbeitsgelegenheit besteht aus einer qualifizierten Stellenbeschreibung die ggf. ausgeschrieben werden kann (siehe Freiwilligkeit/Wahlmöglichkeit). Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.

 

  1. Die Arbeitnehmerrechte der Belegschaft sind zu berücksichtigen. Arbeitsgelegenheiten dürfen nur mit Zustimmung des Personalrates/Betriebsrat (bei städtischen Gesellschaften) eingerichtet werden. Die Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten sollen durch den Personal- / Betriebsrat vertreten werden können. Hierzu sind entsprechende Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

 

      Die Stadtverordnetenversammlung bittet gemeinnützige Träger von Arbeitsgelegenheiten, diese Qualitätsstandards analog zu berücksichtigen.

 

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