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Ratsinformation
15.10.2004 - 13.5 Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Kein Zwang zu ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.10.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vorlage wurde im Sozialausschuss beraten. Der Stadtverordnetenvorsteher
berichtet anhand des Ausschussprotokolls. Der Antrag ist im Sozialausschuss
umfangreich geändert worden. Die Neufassung mit der Überschrift Qualitätsstandards
für Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II liegt allen Stadtverordneten vor.
Siehe Anlage zu dieser Niederschrift.
Dem
so geänderten Antrag sind im Sozialausschuss die Fraktionen SPD und Bündnis
90/DIE GRÜNEN beigetreten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung
zu dieser Vorlage.
Die
PDS/ML-Fraktion hat im Ältestenrat die Aussprache zu diesem Antrag angemeldet.
Im Rahmen der Beratungen sprechen der Stadtverordnete Metz (PDS/ML), der
Oberbürgermeister, die Stadtverordneten Severin (SPD), Oppermann (CDU), Faecks
(BfM), Schäfer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Stadtrat Dr. Kahle und Röllmann
(FDP-Fraktion).
Der
Stadtverordnete Göttling (PDS/ML-Fraktion) führt aus, dass auf die Begründung
des Antrages verzichtet werden kann.
Der
Stadtverordnete Metz (PDS/ML-Fraktion) beantragt eine Abschrift des
Wortbeitrages des Stadtverordneten Faecks (BfM-Fraktion). Dem wird nicht
widersprochen.
Um
18.45 Uhr übernimmt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff
(CDU) die Sitzungsleitung.
Es
folgt die Abstimmung über den Antrag.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/DIE
GRÜNEN, PDS/ML, FDP, BfM und MBL gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei
einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung sieht in der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten
kein Mittel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, jedoch eine Möglichkeit,
Arbeitslose bei der Eingliederung in das Erwerbsleben zu unterstützen.
Sie
sieht die Gefahr, dass dadurch bestehende Arbeitsplätze ersetzt oder
erforderliche nicht eingerichtet werden.
Sie
fordert den Magistrat und die stadteigenen Unternehmen auf, solche Arbeitsgelegenheiten
nur unter Berücksichtigung folgender Qualitätsstandards einzurichten:
- Beschäftigte
in Arbeitsgelegenheiten sollen vorher umfassend über ihre Chancen und die
vorhandenen Angebote, über ihre Rechte und Pflichten und über mögliche
Alternativen informiert und ggf. beraten werden.
- Für
Arbeitsgelegenheiten infrage kommende Personen sollen die Möglichkeit
haben, eine solche Maßnahme abzulehnen (Freiwilligkeit). Sie sollen aber
darüber hinaus die Möglichkeit haben, sich Art und Umfang der Tätigkeit in
einer Arbeitsgelegenheit selbst wählen zu können. Damit sie eine
Wahlmöglichkeit haben, sollen sie aus einem Job-Pool eine für ihre
berufliche Integration sinnvolle Tätigkeit auswählen können.
- Es
muss sichergestellt sein, dass dadurch keine bezahlten Arbeitsplätze verdrängt
werden. Dabei kann es sich nur um Arbeiten handeln, die derzeit und in
absehbarer Zeit nicht erledigt werden.
Die Arbeiten können der
Qualitätsverbesserung insbesondere in sozialen, kulturellen, ökologischen und
infrastrukturellen Bereichen dienen. Eine Verdrängung / Übernahme von bisher im
Rahmen der öffentlichen Verwaltung und / oder durch die Vergabe
privatwirtschaftlicher Aufträge durchgeführten Arbeiten ist auszuschließen.
- Die
Beschäftigten erhalten eine Qualifizierung durch die ausgeübte in der
Regel angeleitete Tätigkeit. Sie haben weiterhin einen Anspruch auf
zusätzliche Qualifizierung zur Vorbereitung auf eine Stelle am Allgemeinen
Arbeitsmarkt.
- Den
Beschäftigen werden sinnstiftende Tätigkeiten angeboten, die
gesellschaftlich notwendig und im öffentlichen Interesse sind. Eine
Arbeitsgelegenheit besteht aus einer qualifizierten Stellenbeschreibung
die ggf. ausgeschrieben werden kann (siehe
Freiwilligkeit/Wahlmöglichkeit). Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf
ein qualifiziertes Zeugnis.
- Die
Arbeitnehmerrechte der Belegschaft sind zu berücksichtigen.
Arbeitsgelegenheiten dürfen nur mit Zustimmung des Personalrates/Betriebsrat
(bei städtischen Gesellschaften) eingerichtet werden. Die Beschäftigten in
Arbeitsgelegenheiten sollen durch den Personal- / Betriebsrat vertreten
werden können. Hierzu sind entsprechende Dienst- bzw.
Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung bittet gemeinnützige Träger von Arbeitsgelegenheiten, diese Qualitätsstandards analog zu berücksichtigen.
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