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Ratsinformation
06.10.2004 - 4 Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Kein Zwang zu ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 06.10.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:06
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Wortprotokoll
Frau
Gottschaldt spricht für den Antrag. Nach umfassender Diskussion, wird die
Vorlage auf Vorschlag von Frau Dr. Perabo und Herrn Severin wie folgt geändert:
Antrag der PDS/ML-Fraktion
betr. Qualitätsstandards für Arbeitsgelegenheiten nach SGB II
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadtverordnetenversammlung sieht in der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten
kein Mittel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, jedoch eine Möglichkeit,
Arbeitslose bei der Eingliederung in das Erwerbsleben zu unterstützen.
Sie
sieht die Gefahr, dass dadurch bestehende Arbeitsplätze ersetzt oder
erforderliche nicht eingerichtet werden.
Sie
fordert den Magistrat und die stadteigenen Unternehmen auf, solche
Arbeitsgelegenheiten nur unter Berücksichtigung folgender Qualitätsstandards
einzurichten:
- Beschäftigte
in Arbeitsgelegenheiten sollen vorher umfassend über ihre Chancen und die
vorhandenen Angebote, über ihre Rechte und Pflichten und über mögliche
Alternativen informiert und ggf. beraten werden.
- Für
Arbeitsgelegenheiten infrage kommende Personen sollen die Möglichkeit
haben, eine solche Maßnahme abzulehnen (Freiwilligkeit). Sie sollen aber
darüber hinaus die Möglichkeit haben, sich Art und Umfang der Tätigkeit in
einer Arbeitsgelegenheit selbst wählen zu können. Damit sie eine
Wahlmöglichkeit haben, sollen sie aus einem Job-Pool eine für ihre
berufliche Integration sinnvolle Tätigkeit auswählen können.
- Es
muss sichergestellt sein, dass dadurch keine bezahlten Arbeitsplätze
verdrängt werden. Dabei kann es sich nur um Arbeiten handeln, die derzeit
und in absehbarer Zeit nicht erledigt werden.
Die Arbeiten können
der Qualitätsverbesserung insbesondere in sozialen, kulturellen, ökologischen
und infrastrukturellen Bereichen dienen. Eine Verdrängung / Übernahme von
bisher im Rahmen der öffentlichen Verwaltung und / oder durch die Vergabe
privatwirtschaftlicher Aufträge durchgeführten Arbeiten ist auszuschließen.
- Die
Beschäftigten erhalten eine Qualifizierung durch die ausgeübte in der
Regel angeleitete Tätigkeit. Sie haben weiterhin einen Anspruch auf
zusätzliche Qualifizierung zur Vorbereitung auf eine Stelle am Allgemeinen
Arbeitsmarkt.
- Den
Beschäftigen werden sinnstiftende Tätigkeiten angeboten, die
gesellschaftlich notwendig und im öffentlichen Interesse sind. Eine
Arbeitsgelegenheit besteht aus einer qualifizierten Stellenbeschreibung
die ggf. ausgeschrieben werden kann (siehe
Freiwilligkeit/Wahlmöglichkeit). Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf
ein qualifiziertes Zeugnis.
- Die
Arbeitnehmerrechte der Belegschaft sind zu berücksichtigen.
Arbeitsgelegenheiten dürfen nur mit Zustimmung des
Personalrates/Betriebsrat (bei städtischen Gesellschaften) eingerichtet
werden. Die Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten sollen durch den Personal-
/ Betriebsrat vertreten werden können. Hierzu sind entsprechende Dienst-
bzw. Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Die
Stadtverordnetenversammlung bittet gemeinnützige Träger von
Arbeitsgelegenheiten, diese Qualitätsstandards analog zu berücksichtigen.
Begründung:
Laut Grundgesetz haben wird das
Grundrecht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. In
Artikel 12 GG heißt es weiter: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit
gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle
gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur bei einer
gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
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