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Ratsinformation
24.08.2001 - 4 Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Vor
Aufruf des Tagesordnungspunktes hat der Stadtverordnetenvorsteher Stadträtin
Kober gebeten, den Saal zu verlassen, da gemäß § 25 HGO Interessenwiderstreit
besteht.
Die
Lautsprecheranlage außerhalb des Saales wurde abgestellt.
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker - SPD -. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die
Stimmen von CDU und Zählgemeinschaft FDP, BfM und MBL bei Enthaltung der
PDS/ML, der Vorlage zuzustimmen. Aussprache wurde angemeldet.
Wie
der Stadtveordnetenvorsteher berichtet hat der Ältestenrat in seiner gestrigen
Sitzung empfohlen, pro Redner / Rednerin eine längere Redezeit von 15 Minuten
zuzubilligen.
Während
der Aussprache sprechen die Stadtverordneten Göttling - Bündnis 90/Die Grünen
-, Rehlich - CDU -, Köster - PDS/ML -,
Faecks - BfM -, Wüst - FDP -, Ludwig - MBL -, Schüren - SPD -, Heubel - CDU -,
Schwebel - FDP -, Dr. Huesmann - MBL -, Gottschlich - CDU -, Schüren - SPD -,
Oberbürgermeister Möller und Dr. Wulff - CDU -.
Während
der Aussprache hat von 20:25 Uhr bis 20:55 der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Reimer Wulff - CDU - die Sitzungsleitung übernommen.
Nach
der Beratung fasst die Sadtverordnetenversammlung mit 30 Stimmen aus SPD und
Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, BfM, FDP und MBL bei
Enthaltung der PDS/ML-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Die
hauptamtliche Beigeordnete (Stadträtin) der Universitätsstadt Marburg, Frau
Ulrike Kober-Kleinert, wird gem. § 76 HGO von ihrem Amt abberufen.
2. Der
Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt, nach der erfolgten ersten Beschlussfassung
fristgerecht den Antrag zur zweiten Beschlussfassung (§ 76 Abs. 1 HGO) auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu setzen.
Während der offenen Abstimmung durch Handzeichen war Stadträtin Kober im Saal anwesend.
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