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Ratsinformation
15.10.2004 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Heinrich Lö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.10.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann der Magistrat berichten, wie sich die Angebote der Träger der Jugendberufshilfe in Marburg qualitativ verändert haben, nachdem die bisherigen ortsansässigen und vernetzten Träger nach Ausschreibungen nicht mehr den Auftrag zur Durchführung sogenannter berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen erhalten haben?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Bis
zum Sommer dieses Jahres gab es Förderlehrgänge, Grundausbildungslehrgänge und
Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen als
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Diese wurden mittlerweile abgelöst von
einem vereinheitlichten Lehrgangskonzept (Neues Fachkonzept vom 12.01.2004).
Bisher
waren als Träger in diesem Bereich das Berufsbildungszentrum Marburg (BBZ), das
Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen (BzH) und der Verein Arbeit &
Bildung (A+B) tätig.
1 )
Das BBZ hat sich an der Ausschreibung beteiligt und einen Zuschlag für 77
Plätze erhalten. Insofern haben sich hier erst einmal keine größeren
Veränderungen ergeben.
2 )
Das BzH hat keinen Zuschlag erhalten, was den Verlust von insgesamt 6
Arbeitsplätzen bedeutete. Es bemüht sich nun um eine teilweise neue
Orientierung hinsichtlich der Angebotsausrichtung dieser Prozess ist aber
noch nicht abgeschlossen.
3 )
A+B hat ebenfalls keinen Zuschlag erhalten. Hier konnte die Situation ohne
Entlassungen aufgefangen werden, da A+B gleichzeitig über die Durchführung
neuer AB-Maßnahmen und über verstärkte Anstrengungen im Ausbildungsbereich
zusätzliche Betätigungsfelder erschließen bzw. bereits vorhandene ausweiten
konnte. Dies sind jedoch nur befristete Übergangsregelungen eine klare und
mittelfristige Perspektive ist noch nicht in Sicht.
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