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Ratsinformation
15.10.2004 - 4.7 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.10.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann die Stadt Marburg den/die Besitzer des Hauses Wettergasse 43 über der Wasserscheide ähnlich nachdrücklich mahnen, sein/ihr Haus nicht weiter verfallen zu lassen, wie sie es gegenüber dem Eigentümer Wettergasse 17 getan hat? Wie ist der Zustand der Gas- und Elektroleitungen im Haus Wettergasse 43 unter Sicherheitsgesichtspunkten?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Für
das Gebäude Wettergase 43 wurde mit Datum vom 30. Januar 2003 die Baugenehmigung
zur Modernisierung erteilt.
Inhalte
der vorgenannten Baugenehmigung sind u. a. die Neugestaltung der Fassaden,
Neueindeckung der Dachflächen sowie die Erneuerung der gesamten
Elektroinstallation und der Heizung mittels Gaseinzelheizungen für die jeweils
zugehörigen Gewerbe- und Wohneinheiten.
Mit
den Bauarbeiten wurde jedoch bisher noch nicht begonnen.
Hinsichtlich
des Zustandes des Gebäudes Wettergasse 43 verglichen mit dem des Gebäudes
Wettergasse 17 ist anzumerken, dass sich das Gebäude Wettergasse 43 in einem vergleichsweise
guten Zustand befindet, so sind zum Beispiel die gesamten Dachflächen und die
Regenentwässerung in funktionsfähigem Zustand. Über den Zustand der Gas- und
Elektroleitungen sind Mängel nicht bekannt.
Obwohl
von dem Gebäude augenscheinlich keine Gefährdung ausgeht, wird versucht, auf
eine möglichst baldige Umsetzung der genehmigten Bauarbeiten hinzuwirken.