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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.10.2004 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Kös...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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a)      Wie viele Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs“) bieten die Stadt Marburg und die stadteigenen Unternehmen an?

b)      In welchen Bereichen werden Arbeitsgelegenheiten angeboten?

c)      Wie wird sichergestellt, dass durch die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten keine regulären Arbeitsstellen ersetzt werden und wer kontrolliert dies?

 

Da der Fragesteller nicht anwesend ist, wird die Frage mit dem Protokoll beantwortet. Zuständiger Dezernent: Oberbürgermeister Möller

 

zu a) und b)

 

Zum 11.10.2004 liegen Anträge für folgende Arbeitsgelegenheiten vor:

 

Die Stadtverwaltung beantragt Arbeitsgelegenheiten für 108 Personen, insbesondere in den Bereichen Schule, Kultur, Bücherei, Jugendförderung, Kinderbetreuung, Bauaufsicht, Hochbau, Tiefbau, Umwelt- und Naturschutz, Friedhöfe und Bäder, wobei die Fachdienste Schule, Jugendförderung und Kinderbetreuung den Schwerpunkt bilden.

 

Der DBM bietet 50 Arbeitsgelegenheiten insbesondere für zusätzliche Pflegemaßnahmen an Naturschutzflächen und ein sauberes und bürgerfreundliches Marburg an.

 

Die GewoBau bietet 8 Arbeitsgelegenheiten zu Verschönerungsarbeiten an Gebäuden an.

Stadtwerke, SEG und MTM planen derzeit keine Arbeitsgelegenheiten.

 

Damit werden von der Stadt und ihren Beteiligungen derzeit 166 Arbeitsgelegenheiten angeboten.

 

zu c

 

Generell gilt, dass die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten insbesondere gemeinnützig, zusätzlich, arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und hinreichend bestimmt sein müssen. Als gemeinnützig gelten hierbei Arbeitsgelegenheiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit dienen. Die zu verrichtenden Arbeiten dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Ferner ist eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt auszuschließen.

 

 

 

Als zusätzlich gelten Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Darüber hinaus darf durch die Schaffung der Arbeitsgelegenheiten keine Gefährdung bestehender Arbeitsverhältnisse eintreten.

 

Unter diesen Voraussetzungen – die auch im Gemeinsamen Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung veröffentlicht wurden – erfolgten die Anträge durch die Fachdienste. Die Fachdienstleitungen haben diese Bestimmungen mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag an die Arbeitsagentur zu bestätigen und sind damit auch für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Darüber hinaus wird der Personalrat über die bereitgestellten Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterrichtet. Weitere Kontrollen, sieht man von der Genehmigung durch die Arbeitsagentur ab, sind nicht vorgesehen und auch mit dem vorhandenen Personal nicht möglich

 

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