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Ratsinformation
24.08.2001 - 11 Formwechsel der Stadtwerke Marburg GmbH co KG i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der PDS mit den übrigen
Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
1. Die Stadtwerke Marburg GmbH & Co.
KG erhält im Wege einer Umwandlung in Anwendung des Umwandlungsgesetzes nach
den §§ 190 ff. UmwG (Formwechsel) die Rechtsform einer GmbH.
2. Dem als Anlage 1 beigefügten
Umwandlungsbeschluss wird zugestimmt.
3. Dem
als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke
Marburg GmbH wird zugestimmt.
4. Der Magistrat und die Geschäftsführung
der Stadtwerke Marburg Verwaltung GmbH in ihrer Eigenschaft als Komplementärin
der Stadtwerke Marburg GmbH & Co. KG sind bevollmächtigt und beauftragt,
alle für die Änderung der Rechtsform erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu
leiten. Der Magistrat wird bevollmächtigt, die Erklärung zum Formwechsel im
Namen der Stadt Marburg abzugeben. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Marburg
Verwaltung GmbH wird bevollmächtigt, die Erklärung zum Formwechsel im Namen der
Stadtwerke Marburg Verwaltung GmbH als Gesellschafterin der Stadtwerke Marburg
GmbH & Co. KG abzugeben und die Anmeldung der Gesellschaft zum
Handelsregister sowie alle sonstigen Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Durchführung des Formwechsels erforderlich sind.
5. Der Formwechsel der Stadtwerke Marburg
GmbH & Co. KG in die Stadtwerke Marburg GmbH wird rückwirkend zum
01.01.2001 vorgenommen.
6. Falls sich
aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts,
wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörde
Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird die Geschäftsführung der
Stadtwerke Marburg GmbH & Co. KG ermächtigt, für die unter Ziffer 2 und 3
aufgeführten Vertragsentwürfe Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der
wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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