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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.11.2004 - 17 Entwicklungsgebiet Michelbach Nor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzender, Stadtverordneter Becker (SPD-Fraktion).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Für die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Michelbach Nord übernimmt die Stadt Marburg gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO für die Hessische Landgesellschaft (HLG) als Treuhänderin der Maßnahme eine zeitlich befristete Ausfallbürgschaft in Höhe von 7.000.000 € für alle Ansprüche, die Kreditinstituten und Sparkassen aus der Gewährung von Krediten gegen die HLG und ihren jeweiligen Inhaber zustehen oder noch zustehen werden.

 

Die Bürgschaft ist auf die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme beschränkt und auf deren Laufzeit befristet.

 

Gläubiger und Kreditkonditionen werden von der HLG in Abstimmung mit der Stadt je nach Notwendigkeit und Marktlage mit den Kreditinstituten vereinbart. Die Möglichkeit von Sondertilgungen ist vorzusehen.

 

Auf die grundbuchrechtliche Sicherung der Bürgschaft wird verzichtet, da die HLG für die Stadt treuhänderisch tätig ist.

 

 

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