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Ratsinformation
26.11.2004 - 8 I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Bernd Kauffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Becker
(SPD-Fraktion).
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Aussprache
wurde angemeldet.
Im Rahmen
der Aussprache sprechen Oberbürgermeister Möller, sowie die Stadtverordneten Röllmann
(FDP), Dr. Wulff (CDU), Dr. Weinbach (SPD), Ludwig (MBL) und Göttling (Bündnis
90/DIE GRÜNEN).
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
und CDU, Nein-Stimmen aus FDP und BfM und bei Enthaltung der PDS und der MBL
folgenden Beschluss:
Aufgrund
der §§ 94 ff. HGO wird folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der
Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen:
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 4
Aufgrund
des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993
(GVBl. 1992 I S. 533 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002
(GVBl. I. S. 342, 353), hat die Stadtverordnetenversammlung am 26. November
2004 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem
I. Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert
um und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt
a) im
Verwaltungs- haushalt
die Einnahmen 7.539.700 8.637.700 147.790.000 146.692.000
die Ausgaben 2.336.000 3.434.000 147.790.000 146.692.000
b) im
Vermögens- haushalt
die Einnahmen 11.316.000 5.969.000 33.402.000 38.749.000
die Ausgaben 7.940.200 2.593.200 33.402.000 38.749.000
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.194.921 um 2.311.100
erhöht und damit auf 9.506.021 neu festgesetzt.
Darin
sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.919.300
enthalten.
§ 3
Der
bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die
Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Der
bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 8
Sperren
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum Stellenplan
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht
geändert.
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