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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.11.2004 - 8 I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Becker (SPD-Fraktion).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Aussprache wurde angemeldet.

 

Im Rahmen der Aussprache sprechen Oberbürgermeister Möller, sowie die Stadtverordneten Röllmann (FDP), Dr. Wulff (CDU), Dr. Weinbach (SPD), Ludwig (MBL) und Göttling (Bündnis 90/DIE GRÜNEN).

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU, Nein-Stimmen aus FDP und BfM und bei Enthaltung der PDS und der MBL folgenden Beschluss:

 

 

Aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen:

 

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 4

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBl. I. S. 342, 353), hat die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2004 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

            erhöht um  €            vermindert um €            und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge     

                                    gegenüber bisher €            auf nunmehr festgesetzt €

                                                           

a) im Verwaltungs-     haushalt                                                        

                                                           

                                                           

   die Einnahmen            7.539.700            8.637.700            147.790.000            146.692.000  

   die Ausgaben            2.336.000            3.434.000            147.790.000            146.692.000  

                                                           

                                                           

b) im Vermögens-     haushalt                                                        

                                                           

                                                           

   die Einnahmen            11.316.000            5.969.000            33.402.000            38.749.000     

   die Ausgaben            7.940.200            2.593.200            33.402.000            38.749.000     

                                                           

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.194.921 € um 2.311.100 € erhöht und damit auf 9.506.021 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.919.300 € enthalten.

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 10

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

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