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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.08.2001 - 16 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.   Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der HSt. 6900/9320 „Grunderwerb Deichrückverlegung Wehrda" bis zu einem Betrag von 750.000 DM zugestimmt.

 

2.   Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei den HSt. 6900/3614 „Zuschuss vom Land Naturnahe Gewässer" in Höhe von 652.500,00 DM und 6900/3615 „Zuschuss vom Land Ausgleichsabgabe" in Höhe von 97.500,00 DM.

 

3.   Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

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