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Ratsinformation
24.08.2001 - 16 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung
der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der HSt.
6900/9320 Grunderwerb Deichrückverlegung Wehrda" bis zu einem Betrag von
750.000 DM zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch
Mehreinnahmen bei den HSt. 6900/3614 Zuschuss vom Land Naturnahe
Gewässer" in Höhe von 652.500,00 DM und 6900/3615 Zuschuss vom Land
Ausgleichsabgabe" in Höhe von 97.500,00 DM.
3. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich
freigegeben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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