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Ratsinformation
26.11.2004 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie beurteilt der Magistrat die Chancen eines evtl. Abrissantrages der Eigentümer bzw. Gläubiger für die beiden Gebäude des Behring-Labors am Wannkopf 13? Ist die Stadt nach wie vor bereit, ihr Begehren auf Erwerb des Behring-Areals aufrechtzuerhalten? Welche Maßnahmen will die Stadt daher ergreifen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
baulichen Anlagen auf dem Grundstück Wannkopfstr. 13 (Labor und Serumgebäude
der ehem. Forschungsstation von Emil von Behring) sind nach wie vor als
Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz deklariert. Dies wurde
erst kürzlich durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen gegenüber einem
Interessenten, der dieses Anwesen erwerben wollte, schriftlich bestätigt.
Aufgrund
der hohen heimat- und medizingeschichtlichen Bedeutung für Marburg und darüber
hinaus wird eine Erhaltung dieser baulichen Anlagen und eine neue
denkmalverträgliche Nutzung (siehe § 13 Nutzung von Kulturdenkmälern)
angestrebt. Deshalb wird ein evtl. erneuter Antrag auf Abbruch der baulichen
Anlagen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen gemäß § 7
Abs. 3 Hess. Denkmalschutzgesetz (§ 16 Abs. 1 Nr. 1) versagt.
Ein
evtl. Erwerb des Anwesens durch die Stadt Marburg ist nicht geplant. Es
zeichnet sich ab, dass ein Investor das Anwesen erwerben wird, der die
Erhaltung der baulichen Anlagen und die Nutzung als Wohngebäude sowie eine
ergänzende Wohnbebauung auf dem Grundstück plant. Hierzu liegt bei dem FD 61.1
und Unteren Denkmalschutzbehörde eine entsprechende Bauvoranfrage vor, die
bereits grundsätzlich positiv beschieden wurde.