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Ratsinformation
24.08.2001 - 24 Sanierung nach dem Baugesetzbuch (BauGB...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete
Oppermann - CDU -. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der
Satzungsbeschluß des Magistrats vom 24. Juli 1972, in dem die Stadtquartiere
Nordwestliche Oberstadt und Weidenhausen mit Bezug auf das Baugesetzbuch (BauGB
§ 162) als Sanierungsgebiete förmlich festgelegt wurden, wird zum 31. Dez. 2004
aufgehoben.
Gleichermaßen wird der Satzungsbeschluß vom 05. März
1983, mit dem der Magistrat Weidenhausen-Süd als Ersatz- und Ergänzungsgebiet
für Oberstadt und Weidenhausen festgelegt hat, zum 31. Dez. 2004 aufgehoben.
Der Beschluß zur Aufhebung der beiden
Sanierungssatzungen wird ortsüblich bekannt gemacht.
2. Das
Sanierungsbüro der Stadt wird beauftragt, bereits jetzt die zum Zeitpunkt der
Gebietsaufhebung fälligen Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen
gemäß Baugesetzbuch (BauGB § 154ff) von den Grundstückseigentümern in den
beiden v.g. Sanierungsgebieten (ohne Weidenhausen-Süd) zu erheben.
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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