Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.08.2001 - 24 Sanierung nach dem Baugesetzbuch (BauGB...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Oppermann - CDU -. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.         Der Satzungsbeschluß des Magistrats vom 24. Juli 1972, in dem die Stadtquartiere Nordwestliche Oberstadt und Weidenhausen mit Bezug auf das Baugesetzbuch (BauGB § 162) als Sanierungsgebiete förmlich festgelegt wurden, wird zum 31. Dez. 2004 aufgehoben.

 

Gleichermaßen wird der Satzungsbeschluß vom 05. März 1983, mit dem der Magistrat Weidenhausen-Süd als Ersatz- und Ergänzungsgebiet für Oberstadt und Weidenhausen festgelegt hat, zum 31. Dez. 2004 aufgehoben.

 

Der Beschluß zur Aufhebung der beiden Sanierungssatzungen wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

2.         Das Sanierungsbüro der Stadt wird beauftragt, bereits jetzt die zum Zeitpunkt der Gebietsaufhebung fälligen Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen gemäß Baugesetzbuch (BauGB § 154ff) von den Grundstückseigentümern in den beiden v.g. Sanierungsgebieten (ohne Weidenhausen-Süd) zu erheben.

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen