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Ratsinformation
26.11.2004 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Warum
wurden ausgerechnet in der Nacht der Kunst am 08.10.2004 in der Weidenhäuser
Straße mehrere Besucher, die zur Galerie Henke wollten und ein Musiker, der
dort auftrat, mit Bußgeldern für das Befahren der Straße gegen 22 Uhr verwarnt?
Steht dies nicht in krassem Widerspruch zur angestrebten Werbewirksamkeit der
Kunstnacht?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Das
Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art ab 19:30 Uhr in der Weidenhäuser
Straße wurde zum Schutz der Nachtruhe auf Wunsch der Anwohner/-innen
angeordnet.
Die
Kontrollen werden - unabhängig von Veranstaltungen - auf Bitten der
Anwohner/-innen durchgeführt.
Der
Schutz der Nachtruhe der Anwohner/-innen hat Vorrang gegenüber dem Interesse
eines Verkehrsteilnehmers, die Weidenhäuser Straße zu befahren, um einen
Parkplatz zu finden. Eine Unterscheidung zwischen allgemeinen
Verkehrsteilnehmern und Besucher/-innen von Veranstaltungen ist unzulässig.
Anordnungen
nach der Straßenverkehrsordnung sind auch während Veranstaltungen zu beachten.
Jeder Veranstalter hat die Möglichkeit, bei der Straßenverkehrsbehörde eine Änderung
der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zu beantragen.
Zwei
Zusatzfragen der Stadtverordneten Schwebel (FDP-Fraktion) werden ebenfalls
durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen