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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.11.2004 - 4.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anna Kathar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Kreis Offenbach hat das bisher größte PPP-Projekt zur Sanierung seiner Schulen vergeben. Auch das Land NRW fördert PPP-Vorhaben im Schulbereich. Sieht der Magistrat Chancen, mit einem solchen Modell - wie in Offenbach - erhebliche Kosten einzusparen?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Über eine Internetrecherche wurde eine Presseinformation des Kreises Offenbach ausgewertet. Dort, so die Information, sei für die Sanierung, die Modernisierung und die Instandhaltung der Schulen sowie den laufenden Betrieb der technischen Anlagen ein Vertrag mit einem Privatunternehmen abgeschlossen worden. Bei Eigenerledigung müsse der Kreis 292,45 Mio. € ausgeben, über das Privatunternehmen nur 221,13 Mio. €. Details sind der Presseinfo nicht zu entnehmen, so dass der Gehalt dieser Aussage nicht hinreichend reflektiert werden kann. Gegenstand des PPP-Projektes ist die Gründung einer Projektgesellschaft mit etwa 80 Mitarbeitern. Bisherige Mitarbeiter der Verwaltung werden per Dienstvereinbarung in die Projektgesellschaft übergeleitet. Ein Beirat mit 20 Mitgliedern (Vertretern des Kreises, der Schulen, der Elternschaft, etc.) soll die schulpolitischen Anforderungen an die Steuerung einbringen.

 

Inwieweit die genannten Zahlen wirklich belastbar sind, kann nicht seriös interpretiert werden. Da die wesentlichen Kosten durch Bau- und Energiepreise bestimmt werden, ist sehr fragwürdig, wie der Unterschied zwischen Regie- und PPP-Lösung zustande kommt. Da innerhalb der Gebäudewirtschaft der Stadt Marburg über die Schulen hinaus auch noch zahlreiche andere kommunale Gebäude bewirtschaftet werden, dürfte durch zahlreiche Synergieeffekte von einer effizienten Wahrnehmung dieser Aufgabe in der derzeitigen Organisationsform ausgegangen werden. Der Vorteil einer nicht outgesourcten Lösung liegt in einer sehr eng mit den Nutzerbedürfnissen abgestimmten Steuerung der Gebäudewirtschaft (Stichworte: Schulpolitik, Energiepolitik, Synergien im Gebäudebetrieb, etc.). So muss sich das Interesse der Gebäudewirtschaftung immer wieder im Gesamtwirkungsgefüge kommunaler Interessen und Notwendigkeiten behaupten und kann keine einseitige Eigendynamik entwickeln.

 

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