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Ratsinformation
26.11.2004 - 4.23 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Was
ist geplant, um den denkmalgeschützten Lokschuppen zu retten?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Zunächst verweisen wir auf die bisher erfolgten Stellungnahmen zu Kleinen Anfragen aus der Stadtverordnetenversammlung, wonach die Untere Denkmalschutzbehörde den Eigentümer des Lokschuppens - die Bahn - gemäß § 11 Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) aufgefordert hat, die notwendigen Instandsetzungs- und Sicherungsmaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude vorzunehmen. Hierzu wurden auch bereits entsprechende Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Vertretern der Bahn geführt und Sicherungs- bzw. Teilrückbaumaßnahmen nicht denkmalrelevanter Gebäudeteile, die jedoch im derzeitigen Zustand eine Gefährdung des Gesamtbauwerks bewirkten, durchgeführt.
Ein
letztes Erörterungsgespräch hat am 27. Okt. 2004 mit dem Vermarktungsunternehmen
der Bahn, der Aurelis GmbH Co. KG, stattgefunden, dass sich ebenfalls mit den
dringend notwendigen Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen - insbesondere aber
mit der Vermarktung des Lokschuppens - befasst hat. Im Zusammenhang mit diesen
Gesprächen wurde noch einmal mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen die
Denkmaleigenschaft des Lokschuppens erörtert mit dem Ergebnis, dass der
Lokschuppen inkl. dazugehöriger Betriebsgebäude ein Kulturdenkmal gem. § 2 Abs.
1 HDSchG ist und in die in Arbeit befindliche Denkmaltopographie über das Hess.
Eisenbahnwesen, die derzeit durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen
erstellt wird, aufgenommen wurde. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat
sich dahingehend geäußert, dass der Lokschuppen nicht zur Disposition steht und
eine Erhaltung zwingend angezeigt ist.
Dieser
Sachverhalt, insbesondere im Hinblick auf die weiteren Gespräche und Maßnahmen
zur Erhaltung und Nutzbarmachung des Lokschuppens sind den zuständigen
Vertretern der Bahn und der Aurelis GmbH mitgeteilt worden, mit der Prämisse,
dass schnelles Handeln angezeigt ist. Eine Unterstützung seitens der Unteren
Denkmalschutzbehörde wurde angeboten.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Kolter und Metz (PDS/ML-Fraktion) werden ebenfalls durch
den Oberbürgermeister beantwortet.
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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