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Ratsinformation
26.11.2004 - 4.27 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Frédérick S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.27
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bebauungsplan
Nr. 7/5 Südlicher Spiegelslustweg
Hier:
Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2004:
Trifft
es zu, dass die Aufstellung des o. a. Bebauungsplans aufgeschoben worden ist
und welche Gründe liegen dafür vor, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 27.02.2004 nicht umgesetzt wird.
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Durch
den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2004 wurde das Bauleitverfahren
für die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes eingeleitet.
Mit
dem so auf den Weg gebrachten Bebauungsplan ist ein Steuerungsinstrumentarium geschaffen,
dass bei einer zu befürchtenden negativen Gebietsveränderung im fraglichen Bereich
eingesetzt werden kann.
Sollten
städtebaulich unzuträgliche Planungen, die aufgrund des jetzigen Baurechts (§
34 BauGB) nicht zu verhindern sind, beantragt werden, können jederzeit die
weiteren Schritte des Planverfahrens durchgeführt werden. Das konkret
vorgelegte Vorhaben kann zurückgestellt und schließlich nach entsprechender Planreife
des Bebauungsplanes abgelehnt werden.
Somit
ist der aufgestellte Bebauungsplan als eine Präventivmaßnahme zu betrachten,
für dessen Weiterführung derzeit noch kein Anlass besteht.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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