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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.12.2004 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker, SPD-Fraktion. Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Investitionsprogramm, die Haushaltssatzung und den Stellenplan ausführlich beraten. Zum § 10 der Haushaltssatzung 2005 hat der Ausschuss Einigkeit erzielt, die Freigabe von Stellen auch im Jahr 2005 dem Haupt- und Finanzausschuss vorzubehalten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage. Um Einzelabstimmungen in der Stadtverordnetenversammlung zu vermeiden trägt der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses ausführlich die im Haupt- und Finanzausschuss vorgenommen Einzelabstimmungen zu den Anträgen der Fraktionen vor.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache. Die Festlegung der Redezeiten orientiert sich an den Regelungen der Jahre 2002 und 2003. Folgende Redezeiten werden somit festgelegt:

 

SPD                                        45 Minuten

CDU                                        40 Minuten

Bündnis 90/Die Grünen             30 Minuten

PDS/ML                                   21 Minuten

BfM                                          20 Minuten

FDP                                         20 Minuten

MBL                                         18 Minuten

 

Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverodneten Dr. Weinbach (SPD), Dr. Wulff (CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Metz (PDS/ML), Röllmann (FDP), Faecks (BfM), Dr. Huesmann (MBL), Daser (SPD), Rising-Hintz (CDU), Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen), Schwebel (FDP), Dr. Musket (SPD), Dersch (CDU), Oppermann (CDU), Severin (SPD), Oppermann (CDU), Acker (SPD) und für den Magistrat der Kämmerer Oberbürgermeister Möller.

 

Während der Beratung von 21.28 Uhr bis 21.41 Uhr hat der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Ludwig, MBL-Fraktion, die Sitzungsleitung übernommen.

 

Nach der Aussprache erfolgen die Beschlüsse.

 

Zu I der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU bei Nein-Stimmen der PDS/ML, FDP, BfM und MBL folgenden Beschluss:

 

I.                     gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2004 bis 2008 mit einem Volumen von 108.001.000 € beschlossen.

 

Zu II der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU bei Nein-Stimmen der PDS/ML, FDP, BfM und MBL folgenden Beschluss:

 

II. aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im Verwaltungshaushalt

 

 

      in der Einnahme auf           148.927.000 €

      in der Ausgabe auf           148.927.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

      in der Einnahme auf           30.580.000 €

      in der Ausgabe auf           30.580.000 €

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 4.526.351 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

 

         Abteilung A                   -

 

         Abteilung B            1.020.300 €

 

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

 

         2006             1.000.000 €

 

         2007             1.000.000 €

 

         2008                500.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.463.500 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:

 

 

1.   Grundsteuer   a)   für die land- und forst-

               wirtschaftlichen Betriebe

               (Grundsteuer A) auf        280 v. H.

 

b) für die Grundstücke

               (Grundsteuer B) auf        300 v. H.

 

2.   Gewerbesteuer auf                 400 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 

 

Haushaltsteil            Überschreitung des Haushaltsansatzes ab            und/oder absoluter Betrag ab      

                                   

Verwaltungshaushalt  20 %                                                                                        10.000 €

                                   

Vermögenshaushalt  10 %                                                                                        100.000 €      

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenver-sammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

§ 8

 

Sperren

 

1. Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

2. Bei der Haushaltsstelle 3210/7010 "Zuschuss Kunstverein" sind 10.000 € gesperrt, bis ein Konzept zur Einnahmeverbesserung vorliegt.

 

 

3. Die bei der Haushaltsstelle 2401/9400 "Erneuerungsmaßnahmen" veranschlagte Investition "Umbau Metallwerkstatt" ist vor Beginn mit dem Schul- und Kulturausschuss abzustimmen.

 

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

 

§ 10

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

1.   Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

 

2. Die vorgeschlagenen Beförderungen ab A 12 aufwärts finden nicht statt.

 

 

Zu III Stellenplan

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU bei Nein-Stimmen der PDS/ML, FDP, BfM und MBL folgenden Beschluss:

 

III.    der Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung wird auf 98,85 Beamten-, 468,19 Angestellten- und 139,99 Arbeiterstellen festgesetzt.

 

 

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