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Ratsinformation
17.12.2004 - 5 Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.12.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker, SPD-Fraktion. Der Haupt- und Finanzausschuss hat das
Investitionsprogramm, die Haushaltssatzung und den Stellenplan ausführlich
beraten. Zum § 10 der Haushaltssatzung 2005 hat der Ausschuss Einigkeit
erzielt, die Freigabe von Stellen auch im Jahr 2005 dem Haupt- und
Finanzausschuss vorzubehalten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
die Zustimmung zu dieser Vorlage. Um Einzelabstimmungen in der Stadtverordnetenversammlung
zu vermeiden trägt der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses ausführlich
die im Haupt- und Finanzausschuss vorgenommen Einzelabstimmungen zu den
Anträgen der Fraktionen vor.
Der
Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache. Die Festlegung der
Redezeiten orientiert sich an den Regelungen der Jahre 2002 und 2003. Folgende
Redezeiten werden somit festgelegt:
SPD 45 Minuten
CDU 40 Minuten
Bündnis
90/Die Grünen 30 Minuten
PDS/ML 21 Minuten
BfM 20
Minuten
FDP 20
Minuten
MBL 18
Minuten
Im
Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverodneten Dr. Weinbach (SPD), Dr. Wulff
(CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Metz (PDS/ML), Röllmann (FDP), Faecks
(BfM), Dr. Huesmann (MBL), Daser (SPD), Rising-Hintz (CDU), Schäfer (Bündnis
90/Die Grünen), Schwebel (FDP), Dr. Musket (SPD), Dersch (CDU), Oppermann
(CDU), Severin (SPD), Oppermann (CDU), Acker (SPD) und für den Magistrat der
Kämmerer Oberbürgermeister Möller.
Während
der Beratung von 21.28 Uhr bis 21.41 Uhr hat der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher
Ludwig, MBL-Fraktion, die Sitzungsleitung übernommen.
Nach
der Aussprache erfolgen die Beschlüsse.
Zu I
der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und CDU bei Nein-Stimmen der PDS/ML, FDP, BfM und MBL
folgenden Beschluss:
I. gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.) wird das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2004 bis 2008 mit einem Volumen von 108.001.000 beschlossen.
Zu
II der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen aus SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und CDU bei Nein-Stimmen der PDS/ML, FDP, BfM und MBL
folgenden Beschluss:
II. aufgrund der §§ 94 ff. HGO wird folgende
Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 148.927.000
in der Ausgabe auf 148.927.000
und im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 30.580.000
in der Ausgabe auf 30.580.000
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im
Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf
4.526.351 festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen
Investitionsfonds
Abteilung
A -
Abteilung
B 1.020.300
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen
Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden
sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf
2.500.000 festgesetzt.
Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie
folgt:
2006 1.000.000
2007 1.000.000
2008
500.000
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2005 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.463.500
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im
Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 25.000.000 festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für
das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für
die land- und forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 300 v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 400
v. H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als
Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und
Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil Überschreitung des Haushaltsansatzes
ab und/oder absoluter Betrag ab
Verwaltungshaushalt 20 % 10.000
Vermögenshaushalt 10 % 100.000
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der
Stadtverordnetenver-sammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis
zu geben.
§ 8
Sperren
1. Die
Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze,
Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange
gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat.
Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000
, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren
behalten ihre Gültigkeit.
2. Bei
der Haushaltsstelle 3210/7010 "Zuschuss Kunstverein" sind 10.000
gesperrt, bis ein Konzept zur Einnahmeverbesserung vorliegt.
3. Die
bei der Haushaltsstelle 2401/9400 "Erneuerungsmaßnahmen"
veranschlagte Investition "Umbau Metallwerkstatt" ist vor Beginn mit
dem Schul- und Kulturausschuss abzustimmen.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung
abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den
Betrag von 10 Mio. überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum Stellenplan
1. Die
Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung
der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen
Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
2. Die vorgeschlagenen Beförderungen ab A 12
aufwärts finden nicht statt.
Zu
III Stellenplan
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und CDU bei Nein-Stimmen der PDS/ML, FDP, BfM und MBL folgenden Beschluss:
III. der Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die
allgemeine Verwaltung wird auf 98,85 Beamten-, 468,19 Angestellten- und 139,99
Arbeiterstellen festgesetzt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen