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Ratsinformation
17.12.2004 - 4.7 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.12.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
weiteren Schritte plant der Magistrat in den beiden Verwaltungsgerichtsverfahren
in Sachen KIV-Gebühren und ist die Verbandsumlage tatsächlich noch bis zum
Jahre 2009 in gleich bleibender Höhe (2005: Benutzungsgebühren 22.550 Euro und
Verbandsumlage 69.870 Euro) zu zahlen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Stadt Marburg hatte nach erfolglosen Widersprüchen zwei verwaltungsgerichtliche
Klageverfahren gegen die KIV Hessen und das Land Hessen angestrengt.
1. In
dem ersten Verfahren ging es um die Erhebung einer Verbandsumlage durch die KIV
zu einem Zeitpunkt, als das seinerzeitige DV-Verbundgesetz eine solche Umlage
für die Gebietsrechenzentren noch ausdrücklich ausschloss. Das
Verwaltungsgericht Gießen hatte hierzu im Dezember 2003 geurteilt, dass die von
der KIV ausgestellten Rechnungen verfahrensrechtlich nichtig seien, dass
diese aber gleichwohl durch korrekte Bescheide im Sinne von Verwaltungsakten
nachgebessert werden könnten. Dieser Mangel wurde zwischenzeitlich durch die
KIV durch formal nicht angreifbare Umlagebescheide geheilt.
2. In
einem zweiten Verfahren hatte die Stadt Marburg gegen die Versagung der Genehmigung
der von der Stadt erklärten Kündigung durch das Regierungspräsidium Gießen
geklagt. Diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Gießen im September d.J.
abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat dabei in seiner Begründung im wesentlichen
den Standpunkt vertreten, dass die Gesamtinteressen des Verbandes insgesamt
höher zu bewerten seien als die Einzelinteressen der Stadt Marburg.
Der
Magistrat hat nach reiflicher formeller und materieller Würdigung der
ergangenen Entscheidungen und deren jeweiliger Begründung auf eine Berufung vor
dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel verzichtet. Insofern besteht auch
weiterhin die Verpflichtung der Stadt Marburg als Mitglied der KIV Hessen, die
von der Verbandsversammlung beschlossene Umlage in der vom Fragesteller
genannten Größenordnung zu zahlen.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Aab, SPD-Fraktion, wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
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