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Ratsinformation
17.12.2004 - 4.18 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.18
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.12.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
dem Magistrat bekannt, dass der Lärmschutz östlich der Autobahn und der Bahnlinie
auf Höhe des Spiegelslustweges die dortigen Anwohner um den wohlverdienten
Schlaft bringt. Welche Maßnahmen sind, auch in Anbetracht eines möglichen
Bahnhaltes Marburg/Mitte, angedacht und wann ist mit ihrer Verwirklichung zu
rechnen?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Für den Bereich östlich der B 3a sind vom Baulastträger, dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Marburg, keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Sinne von Lärmschutzwänden geplant, da diese, im Gegensatz zum Bereich westlich der B 3a, wegen der erhöhten Lage, keine ausreichende Wirkung erzielen würden.
Das
ASV Marburg fördert jedoch auf Antrag im Einzelfall den Einbau von
Lärmschutzfenstern (nach Messungen/Berechnungen über die Lärmbelastung durch
die B 3a).
Daneben
fördert die Stadt Marburg den Einbau von Lärmschutzfenstern an Hauptverkehrsstraßen,
die in der Baulast der Stadt liegen,
mit Zuschüssen von 30 bzw. 40 % der Kosten.
Die
Liste der Straßen ist beigefügt. Hier stehen jährlich 12.500 Euro zur
Verfügung.
Seit
Auflegung des Programms durch den Magistrat im Jahr 1986 wurde der Einbau von
Lärmschutzfenstern in rund 140 Wohnungen allein für den Bereich östlich der B
3a in folgenden Straßen gefördert: An der Zahlbach, Cappeler Str.,
Frauenbergstr., Georg-Voigt-Str., Großseelheimer Str., Rudolf-Bultmann-Str.,
Schützenstr., Weintrautstr., Neue Kasseler Str., Zeppelinstr.
Ein
über den Bau von Lärmschutzwänden und die Förderung von Lärmschutzfenstern hinausgehender
Lärmschutz gegenüber der B 3 und der Bahnstrecke kann nur in einer Geschwindigkeitsregelung
für die B 3 erfolgen. Im Zusammenhang mit einem möglichen Bahnhaltepunkt
Marburg-Mitte wurden bisher nur Kosten-/Nutzenaspekte in Erwägung gezogen. Das
Thema Lärmschutz spielte in dem Zusammenhang bisher keine Rolle.
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