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Ratsinformation
25.02.2005 - 9 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker (SPD). Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Zustimmung.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die
Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft
für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 214.500 .
Die Bürgschaft dient zur Sicherung
der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2004.
Für die Bürgschaft hat die GeWoBau
eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu
leisten.
Die Bürgschaft bedarf der
Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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