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Ratsinformation
25.02.2005 - 12.6 Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Vorlage ist im Ausschuss für Soziales, Jugend und Frauen beraten worden. Es berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete
Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen).
Der
Antrag ist im Ausschuss etwas verändert worden. Auf Seite zwei in der zweiten
Zeile heimische Wirtschaft wurden die Worte und die Universität eingefügt.
In dieser Fassung empfiehlt der Sozialausschuss die Zustimmung zu der Vorlage.
Aussprache
wurde angemeldet.
Im
Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Gottschlich (CDU), Dr. Perabo
(Bündnis 90/Die Grünen), für den Magistrat Stadtrat Dr. Kahle, die
Stadtverordnete Dersch (CDU) und erneut Stadtrat Dr. Kahle.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten
1.
eine
Übergangsregelung für das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz
zu erarbeiten.
2. bis zum 31. Mai unter Beteiligung der in diesem Bereich tätigen Freien Träger - ein Konzept zu Schaffung von zusätzlichen Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dabei sollen neue Wege der Bedarfsermittlung sowie Vorschläge zur zeitlichen und finanziellen Umsetzung im Mittelpunkt stehen.
Folgende
Eckpunkte sollen in dem Konzept u.a. Berücksichtigung finden:
· Die Entwicklung des
Betreuungsangebotes darf nicht zu Lasten bestehender und weiterhin
erforderlicher Betreuungsplätze gehen.
· Betreuungsplätze in KITAs , die
aufgrund zurückgehender Kinderzahlen nicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs
auf eine Kindergartenplatz benötigt werden, können unter Berücksichtigung von
Qualitätsstandards in Krippenplätze umgewandelt werden oder in alterserweiterte
oder Familiengruppen ausgebaut werden. Dabei sind die bisher in Marburg mit
diesen Modellen gemachten Erfahrungen hinsichtlich der erforderlichen
Ausstattung zu berücksichtigen.
· Das Betreuungsangebot soll sich aus
einem breiten, vielfältigen Mix verschiedener Gruppenformen Familienbetreuung
(Tagespflege), altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten, Krippen- und
Krabbelstuben etc. in unterschiedlicher Trägerschaft zusammensetzen.
· Anzustreben ist der Ausbau von
wohnungs- bzw. arbeitsplatznahen Betreuungsplätzen entsprechend dem
festgestellten tatsächlichen Bedarf für Kinder unter drei Jahren.
· Das Betreuungsangebot für Kinder
unter drei Jahren sollte so geplant und konzipiert werden, dass auch
Kleinkinder mit Behinderungen integrativ betreut werden können.
· Wie bisher sollen für einen
flexiblen Umgang mit Bedarfen neue Gruppen auch in variablen Räumlichkeiten
durch Anmietung von Wohnungen und Häusern untergebracht werden. Oberstes
Kriterium bleibt dabei die Gewährleistung einer qualitätsvollen Betreuung.
· Im Zusammenhang mit dem von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bündnis für Familien soll der
Magistrat die heimische Wirtschaft und die Universität für ein klares
Engagement für die Schaffung von Betreuungsplätze und die Unterstützung von
Familien zu gewinnen suchen.
· Im Zusammenhang mit der Entwicklung
des Konzepts sollen Vorschläge vorgelegt werden, wie die Gebühren für die
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Krippen, in gemischten Gruppen und in
der Tagespflege gestaltet werden könnten.
· Das Konzept soll neuere Forschungsergebnisse und
Praxisansätze (u.a. Opstapje; Early Excellence Center) zur Stärkung der Eltern-
und Erziehungskompetenz berücksichtigen.
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