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Ratsinformation
25.02.2005 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund
meiner Kleinen Anfrage vom 19.09.2003 (Nr. 10) wurde eine aktuelle Fassung der
Naturdenkmale beigefügt, der zufolge u.a. die sog. Kugeleiche seit 1999 (für 5
Jahre) vorläufig sichergestellt ist.
Welche
entgültige Entscheidung hat der Magistrat getroffen?
Es antwortet der Stadtrat:
Das einstweilig
sichergestellte Naturdenkmal "Kugeleiche Am Hasenküppel 18 a"
befindet sich im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 24/7.
Laut Grünordnungsplan zum Bebauungsplan liegt der Standort in einem Bereich,
der als "Gehölze trockener bis feuchter Standorte, Wertstufe 2"
klassifiziert ist.
Parallel
zur Umsetzung des B-Planes sollen auch Konzepte erarbeitet werden, wie die zu
schützenden Grün-Strukturen einem formalen Schutz zugeführt werden sollen.
Ausweisungen von Einzelobjekten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.
Ob die besagte Eiche in einem flächenhaften Schutzgebiet aufgeht oder einen
Einzelschutz erfährt, muss im Rahmen eines Gesamtkonzeptes überprüft werden.
Konkreter, aktueller Handlungsbedarf wegen Bedrohung des Objektes wird z. Z.
nicht gesehen.
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