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Ratsinformation
25.02.2005 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche Informationen hat der Magistrat über die tatsächlichen Aktivitäten des Vereins Tuntonia und folgt er nicht der Leitlinie, dass städtische Zuschüsse grundsätzlich nur aufgrund nachgewiesener Leistungen gezahlt werden sollen?
Es antwortet der Stadtrat:
Der
Verein Tuntonia wird wie alle anderen ZuwendungsempfängerInnen auch regelmäßig
jährlich aufgefordert, die zweckentsprechende Verwendung des städtischen
Zuschusses bis spätestens 30. April des Folgejahres nachzuweisen. Die
Auszahlung der Abschläge erfolgt unter der v.g. Bedingung. Eine rückwirkende
Bezuschussung der Träger hat bisher nicht stattgefunden, da die
Stadtverordnetenversammlung den Haushalt und somit auch die Zuwendungen an
freie Träger für das jeweilige laufende Kalenderjahr beschließt.
Die
Verwendungsnachweise des Vereins Tuntonia für die Jahre 2002 und 2003 liegen
vor, der für 2004 ist angefordert. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Marburg
hatte den Verwendungsnachweis 2002 geprüft und keine Beanstandungen vermerkt.
Da sich die Angaben im Verwendungsnachweis 2003 nicht wesentlich von denen im
Verwendungsnachweis 2002 unterschieden, wurde auf eine erneute Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt verzichtet.
Zu
den Aktivitäten des Vereins ist dem Magistrat bekannt, dass Tuntonia regelmäßig
Veranstaltungen für Schwule durchführt (Partys, Sprechstunden, etc.).
Der
Magistrat hat aber daneben bereits im Jahr 2003 davon Kenntnis erlangt, dass es
in dem Verein zwischen verschiedenen (z. T. ehemaligen) Mitgliedern
Auseinandersetzungen gibt. Zumindest in einem Fall musste das Landgericht
Marburg über vereinsrechtliche Fragen entscheiden.
Die
Stadt hat dem Verein angeboten, bei der Klärung der Verhältnisse und der
Stabilisierung der Vereinsstrukturen behilflich zu sein, falls dies gewünscht
ist.
Dem
Verein ist deutlich gemacht worden, dass eine Bezuschussung durch die Stadt nur
in Frage kommt, wenn a) die Finanzen in Ordnung sind bzw. gebracht werden und
b) künftig wieder inhaltliche Arbeit im Vordergrund steht.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Rehlich und Gottschlich (CDU) werden ebenfalls durch den
Stadtrat beantwortet.
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