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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.02.2005 - 4.16 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist an allen Marburger Schulen gewährleistet, dass von den Eltern der Schüler/innen nur Käufe zusätzlicher Lehrmaterialien (z. B. Zirkel, Taschenrechner, Malfarben, Turnschuhe...) verlangt werden, die auch von Empfängern von ALG II oder Sozialhilfe problemlos finanziert werden können und achten die Lehrer/innen darauf, ihre Unterrichtsplanung mit den finanziellen Möglichkeiten der Familien ihrer Schüler/innen in Einklang zu bringen?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Die Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes. Von dort ist folgende Stellungnahme eingegangen:

 

„Nach Art. 59 Abs. 1 Hessische Verfassung i. V. m. § 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz besteht an allen öffentlichen Schulen des Landes Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit, unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler. Die Lernmittelfreiheit umfasst sämtliche Lehrbücher, sonstige Schriften und Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmaterialien, die von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht verwendet werden. Dazu zählen auch einfache Taschenrechner und - unter bestimmten Voraussetzungen - elektronische Medien.

Nicht zu den Lernmitteln zählen Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Papier, Hefte, Blöcke, Ordner, Farben, Schreib- und Zeichengeräte). Diese Materialien sind daher von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern zu stellen.

 

Bekleidung, auch Sportbekleidung wie z.B. Turnschuhe, werden ebenfalls nicht vom Land gestellt. Da der Sportunterricht ohne spezielle Kleidung aber nicht durchgeführt werden kann, muss von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern die Bereitstellung dieser Kleidung erwartet werden. Hierbei darf die Schule allerdings auf die Preisgestaltung der zu beschaffenden Kleidung (bestimmte Marke etc.) keinerlei Einfluss nehmen.

 

Inwieweit bei der Bemessung der Sozialhilfe- bzw. ALG-II-Sätze der zusätzliche Bedarf einer Schülerin oder eines Schülers bzw. seiner Eltern bereits berücksichtigt wurde, oder ob es ggf. Möglichkeiten zusätzlicher Unterstützung gibt, entzieht sich meiner Kenntnis."

 

Zusatzfragen der Stadtverordnten Sell (SPD), Gottschaldt (PDS/ML) sowie Dersch und Mehnert (CDU) werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

Damit ist die Fragestunde beendet. Die restlichen Anfragen werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

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