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Ratsinformation
25.02.2005 - 4.16 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
an allen Marburger Schulen gewährleistet, dass von den Eltern der Schüler/innen
nur Käufe zusätzlicher Lehrmaterialien (z. B. Zirkel, Taschenrechner,
Malfarben, Turnschuhe...) verlangt werden, die auch von Empfängern von ALG II
oder Sozialhilfe problemlos finanziert werden können und achten die
Lehrer/innen darauf, ihre Unterrichtsplanung mit den finanziellen Möglichkeiten
der Familien ihrer Schüler/innen in Einklang zu bringen?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Die
Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes. Von dort
ist folgende Stellungnahme eingegangen:
Nach
Art. 59 Abs. 1 Hessische Verfassung i. V. m. § 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz
besteht an allen öffentlichen Schulen des Landes Unterrichtsgeld- und
Lernmittelfreiheit, unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. der Schülerinnen
und Schüler. Die Lernmittelfreiheit umfasst sämtliche Lehrbücher, sonstige
Schriften und Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmaterialien, die von den
Schülerinnen und Schülern im Unterricht verwendet werden. Dazu zählen auch
einfache Taschenrechner und - unter bestimmten Voraussetzungen - elektronische
Medien.
Nicht
zu den Lernmitteln zählen Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Papier, Hefte,
Blöcke, Ordner, Farben, Schreib- und Zeichengeräte). Diese Materialien sind
daher von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern zu stellen.
Bekleidung,
auch Sportbekleidung wie z.B. Turnschuhe, werden ebenfalls nicht vom Land
gestellt. Da der Sportunterricht ohne spezielle Kleidung aber nicht
durchgeführt werden kann, muss von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren
Eltern die Bereitstellung dieser Kleidung erwartet werden. Hierbei darf die
Schule allerdings auf die Preisgestaltung der zu beschaffenden Kleidung
(bestimmte Marke etc.) keinerlei Einfluss nehmen.
Inwieweit
bei der Bemessung der Sozialhilfe- bzw. ALG-II-Sätze der zusätzliche Bedarf
einer Schülerin oder eines Schülers bzw. seiner Eltern bereits berücksichtigt
wurde, oder ob es ggf. Möglichkeiten zusätzlicher Unterstützung gibt, entzieht
sich meiner Kenntnis."
Zusatzfragen
der Stadtverordnten Sell (SPD), Gottschaldt (PDS/ML) sowie Dersch und Mehnert
(CDU) werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
Damit
ist die Fragestunde beendet. Die restlichen Anfragen werden schriftlich
beantwortet (siehe Anlage).
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen