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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.03.2005 - 4.7 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Erika Lotz-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Welche Stellen der Stadt Marburg sind zuständig bei Klagen und Unzufriedenheiten von MitbürgerInnen in Bezug auf die Vergabemodalitäten der Räumlichkeiten im Richtsberggemeinschaftszentrum?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Bei Klagen und Unzufriedenheiten in Bezug auf die Vergabemodalitäten der Räumlichkeiten im Richtsberggemeinschaftszentrum ist zunächst die Stelle zu kontaktieren, die die Vergabe vornimmt.

 

Dies ist im Falle des Richtsberggemeinschaftszentrums laut Vertrag zwischen der Universitätsstadt Marburg und der Richtsberggemeinde e. V. vom 11.09.1989 und Nachtragsvertrag vom 31.10.1994 die Richtsberggemeinde e. V.

 

Darüber hinaus ist der Fachdienst Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung zuständig.

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