Seiteninhalt
Ratsinformation
18.03.2005 - 4.7 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Erika Lotz-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.03.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
Stellen der Stadt Marburg sind zuständig bei Klagen und Unzufriedenheiten von
MitbürgerInnen in Bezug auf die Vergabemodalitäten der Räumlichkeiten im
Richtsberggemeinschaftszentrum?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Bei
Klagen und Unzufriedenheiten in Bezug auf die Vergabemodalitäten der
Räumlichkeiten im Richtsberggemeinschaftszentrum ist zunächst die Stelle zu
kontaktieren, die die Vergabe vornimmt.
Dies ist
im Falle des Richtsberggemeinschaftszentrums laut Vertrag zwischen der
Universitätsstadt Marburg und der Richtsberggemeinde e. V. vom 11.09.1989 und
Nachtragsvertrag vom 31.10.1994 die Richtsberggemeinde e. V.
Darüber
hinaus ist der Fachdienst Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung
zuständig.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen