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Ratsinformation
18.03.2005 - 4.9 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.03.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wann
wurde das Procedere – entgegen der Vereinbarung mit den Mieterinnen und Mietern
– geändert, dass alle Mieterinnen und Mieter der GeWoBau, ob gewünscht oder
nicht, ob kabelanschlussfähige Geräte oder nicht, die Kabelanschlussgebühren
zahlen müssen? Wer hat das wann entschieden?
Es
antwortet Bürgermeister Egon Vaupel.
Die GeWoBau hat bereits vor 15 Jahren die Firma
Medien-Energie-Technik GmbH MET, eine Tochter der Wohnstadt mit der erstmaligen
Verkabelung ihres Wohnungsbestandes beauftragt. Der Vertrag ist zum 31.12.2004
ausgelaufen. Ab 2005 ist der neue Partner die Firma iesy Hessen GmbH & Co
KG
Bis
2004 wurde die Kabelgebühr noch direkt an die MET gezahlt. Seit Januar 2005 hat
die GeWoBau den Gebühreneinzug selbst übernommen.
Der
von der GeWoBau abgeschlossene Vertrag ist hinsichtlich von Leistung und Preis
beispielhaft in der Bundesrepublik. Während bisher nur Fernseh- und
Hörfunkprogramme über das Breitbandkabel zu empfangen waren, ist jetzt über den
Multimediaanschluss auch ein Internetzugang möglich.
Für
11,90 €uro im Monat – die alte Gebühr betrug übrigens 10,70 €uro - steht dem
Kunden der GeWoBau neben einer Vielzahl von Fernseh- und Hörfunkprogrammen eine
Flatrate mit doppelter ISDN Geschwindigkeit zur Verfügung. Die Mieter
der GeWoBau surfen also ab Mai 2005 nicht mehr über die Telefonleitung, sondern
über das Breitbandkabel. Die Mieter der GeWoBau können also 24 Stunden online
sein, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Dieses
Inklusiv-Angebot ist praktisch konkurrenzlos gut.
Die
Übertragungskapazität des Netzes erlaubt übrigens zusätzliche Angebote. Die Mieter
können Programmpakete mit ausländischen Programmen erwerben. Die GeWoBau hofft
auf diesem Weg, den Satellitenschüsseln Herr zu werden.
Breitbandkabelgebühren
gehören gemäß Betriebskostenverordnung in Verbindung mit § 19 des
Wohnraumförderungsgesetzes zu den umlagefähigen Betriebskosten wie
Gartenpflege, Straßenreinigung oder Schornsteinfegergebühren. Anstelle der
Breitbandkabelanlagen gab es früher die Gemeinschaftsantennenanlage.
Der
Text der Kleinen Anfrage suggeriert, dass es keine vertragliche Grundlage für
die Umlage der Breitbandkabelgebühren gibt. Das ist falsch. Die Zahlung
der Breitbandkabelgebühren war schon immer vertraglich vereinbart.
Unter
den 2.583 Mietparteien der GeWoBau gibt es noch 35 Parteien, die grundsätzlich
Widerspruch eingelegt haben. Darunter sind neben Senioren und Personen, die in
Betreuungsverhältnissen leben, auch solche, die nach eigenen Angaben weder über
einen Fernseher noch über ein Radio verfügen.
Hier
wird im Einzelfall entschieden. Nach jetzigem Sachstand wird die GeWoBau aber
nur in wenigen dieser Fälle einen Gebührenverzicht erklären. Denn im Grundsatz
muss gelten, dass eine Leistung auch bezahlt werden muss.
Im
übrigen ist die geringe Zahl der Widersprüche ein deutlicher Hinweis auf die
Vertragstreue der GeWoBau-Kunden und auf die Attraktivität des Angebots.
Wer
keine kabelanschlussfähigen Geräte mehr hat, kann übrigens seit dem 06.12.2004
gar keine Programme mehr empfangen. Der terrestrische Empfang wurde nun auch
von ARD und ZDF eingestellt. Der digitale Empfang reicht nur bis Gießen. Die
GeWoBau ist aber verpflichtet, die Lieferung von TV-Programmen technisch
sicherzustellen.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Lotz-Halilovic – SPD-Fraktion –, Schwebel – FDP-Fraktion –
und Ludwig – MBL-Fraktion – werden ebenfalls durch den Bürgermeister
beantwortet.
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