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Ratsinformation
29.04.2005 - 10 Bürgschaft gegenüber der ZVK Kassel für die Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker (SPD). Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.08.2000 gegenüber der Zusatzversorgungskasse Kassel (ZVK) abgegebene Bürgschaftserklärung für die Stadtwerke Marburg GmbH & Co. KG gilt nach der Änderung der Rechtsform der Stadtwerke uneingeschränkt für die Stadtwerke Marburg GmbH.
2. Der Magistrat wird ermächtigt, gegenüber der Zusatzversorgungskasse Kassel die als Anlage beigefügte Bürgschaftserklärung zu Gunsten der Stadtwerke Marburg Consult GmbH - unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung - abzugeben.
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