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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.04.2005 - 14.12 Antrag aller Fraktionen betr. Stellungnahme der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform beraten worden. Beide Ausschüsse haben sich dafür ausgesprochen, den Ältestenrat mit der Ausarbeitung der endgültigen Beschlussempfehlung zu beauftragen.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher berichtet für den Ältestenrat und weist unter anderem darauf hin, dass die Beschlussempfehlung des Ältestenrates allen Stadtverordneten auf die Plätze gelegt wurde.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in Sitzung am heutigen Tage ebenfalls erneut mit dem Antrag befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die vom Ältestenrat ausgearbeitete Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.              Nachdem der für beide Universitäts-Klinika und deren weitgestreckten Einzugsgebiete mehr als 1-jährige schädliche Schwebezustand durch eine Grundentscheidung zur Zusammenfassung beendet ist, ist diese Entscheidung im Sinne einer zwingend notwendigen Stärkung der Region Mittelhessen zu konkretisieren mit dem Ziel der Beibehaltung bewährter klinischer Versorgungsstrukturen und vor allem der vorbehaltlosen Förderung der Forschung in Mittelhessen . Die Überführung  beider Klinika in die Trägerschaft eines  ausschließlich an Gewinnmaximierung orientierten privaten Krankenhausbetreibers kann auf lange Sicht keine tragfähige Lösung sein. Medizinische Forschung ist unteilbar. Ihre kurzfristige Rentierlichkeit ist auch bei größter Finanznot des Landes kein tauglicher Maßstab.

 

2.              Statt dessen bitten wir den Landtag, ein Kooperationsmodell zu beschließen, welches die beiden traditionsreichen Klinika Gießen und Marburg im Kern erhält, den Krankenversorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung auf höchstem Niveau sicherstellt und in besonderem Maße die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zu Forschung und Lehre nach globalen Maximalstandards nachhaltig gewährleistet.

 

3.              Die vorgeschlagenen und diskutierten Rechtsformen und die damit verbundenen Finanzierungen sind Lösungsansätze, die alle für sich betrachtet begründet und nachvollziehbar sind. Eine endgültige Stellungnahme hierzu wird jedoch erst dann möglich sein, wenn entschieden ist, welche Rechtsform gewählt wird. Dabei sollten auch die Vorschläge und Anregungen aus der Region beachtet werden (siehe Vorschläge der Bürgerinitiative „Rettet die Klinika“ lt. Beschluss vom 14. April 2005; das Konzept ist als Anlage beigefügt).

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