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Ratsinformation
29.04.2005 - 5 Einführung und Verpflichtung des Oberbürgermeis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnetenvorsteher bezieht sich auf die gesetzlichen Vorschriften und erläutert die Vorlage. Bürgermeister Egon Vaupel wurde in der Direktwahl am 30. Januar 2005 von den Bürgerinnen und Bürgern der Universitätsstadt Marburg zum neuen Oberbürgermeister für die Amtszeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2011 gewählt.
Der Stadtverordnetenvorsteher führt Oberbürgermeister Vaupel gemäß § 46 der Hessischen Gemeindeordnung durch Handschlag in öffentlicher Sitzung in sein Amt ein und verpflichtet ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.
Anschließend verließt der amtierende Oberbürgermeister Dietrich Möller die Urkunde über die Berufung in das Amt und händigt sie aus.
Der neue Oberbürgermeister wird durch den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.
Wie im Ältestenrat vereinbart wurde, findet heute keine Aussprache statt. Dies wird vereinbarungsgemäß in der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geschehen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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