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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

11.05.2005 - 7 Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Nutzung nachwa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antragstext wird einvernehmlich auf nachfolgende Fassung abgeändert.

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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.)        Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg bekundet den grundsätzlichen Willen, innerhalb der kommenden 5 Jahre den Einsatz von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen und die Nutzung von Bioenergie in der Verwaltung und bei den städtischen Gesellschaften zu steigern. Der Magistrat legt bis spätestens zur Juli-Sitzung einen Bericht zum aktuellen Einsatz regenerativer Rohstoffe vor. In seinen Teilbereichen schlägt der Magistrat %-Zahlen zur Steigerung regenerativer Rohstoffe vor, die in den nächsten 5 Jahren erreicht werden sollen.

 

2.)        Alle beschaffenden Stellen prüfen die Einsatzmöglichkeiten von Energie, Rohstoffen und Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen in ihrem Einflussbereich. Vorrangig sind zunächst folgende Bereiche zu berücksichtigen:

 

2.1 Bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten soll insbesondere die Freigabe bzw. Erstausrüstung für biogene Kraft-, Schmier- und Verfahrensstoffe gefordert werden. Bei den derzeit im Einsatz befindlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten ist die Möglichkeit der Umstellung auf diese biogenen Stoffe zu prüfen. Jeweils im Einzelfall ist zu begründen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

2.2 Im gesamten öffentlichen Gebäudemanagement sollen bei Renovierung, Sanierung und Neubauten möglichst Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt bzw. die Versorgung mit Bioenergie angestrebt werden. Jeweils im Einzelfall ist zu begründen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

2.3 Bei allen Ausschreibungen nach VOL und VOB wird - wo möglich - der Einsatz von Produkten und Energie aus nachwachsenden Rohstoffen festgeschrieben bzw. zur Abgabe entsprechender Nebenangebote aufgefordert.

 

3.)        Nach drei Jahren werden die Auswirkungen dieses Beschlusses geprüft und über eventuelle Folgebeschlüsse beraten.

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Abstimmungsergebnis:                   Einstimmige Annahme des geänderten Antrages.

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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