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Ratsinformation
29.04.2005 - 4.17 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Alev Laßman...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Die Straßenverkehrsbehörde hat bereits mit Schreiben vom 10. Januar 2005 zu der Angelegenheit Stellung bezogen. Der Bericht wurde den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet. Der Vollständigkeit halber wird der Bericht nachstehend nochmals abgedruckt:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.11.2004, Vorlage: VO/0764/2005:
Der Magistrat wird beauftragt, einen Zebrastreifen in Höhe des Ernst-von-Hülsen-Hauses in der Uferstraße anzubringen, damit die Schülerinnen und Schüler der Martin-Luther-Schule und der Friedrich-Ebert-Schule gefahrlos die Straße passieren können.
Nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Anlage von Zebrastreifen.
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)sind Zebrastreifen in Tempo 30-Zonen entbehrlich (Die Uferstraße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone).
Weitere Voraussetzungen sind eine hinreichende Bündelung der Fußgänger-Querverkehre und die Erkennbarkeit des FGÜ bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus einer Entfernung von mindestens 50 m.
Da die vorgenannten in den Richtlinien geforderten Voraussetzungen in der Uferstraße nicht gegeben sind, ist in Abstimmung mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei und dem Fachdienst Tiefbau nicht vorgesehen, in der Uferstraße einen Zebrastreifen anzulegen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- selbst verantwortlich
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