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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.04.2005 - 4.20 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Claudia...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Wir nehmen an, dass die Fragestellerin sich nach der Auslastung der Linienbusse im Rahmen der integrierten Schülerbeförderung während der Spitzenzeiten am Morgen und am Mittag erkundigt. Ein Bus gilt nach der gesetzlichen Vorschrift dann als überfüllt, wenn die am vorderen Zielfilmkasten innen oben ausgewiesenen Sitz- und Stehplatzzahlen überschritten sind.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Dr. Pötter (CDU) und Gottschlich (CDU) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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Ab welcher Schülerzahl gilt ein Schulbus als überfüllt?

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