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Ratsinformation
29.04.2005 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Zur Dresdener Fachtagung Innovation Kommunal" am 2. Februar 2005 kann von Seiten der SWM leider keine Stellungnahme abgegeben werden, da wir an der Veranstaltung weder teilgenommen haben, noch liegen uns zu dieser Fachtagung irgendwelche Ergebnisniederschriften vor.
Zum EuGH-Urteil vom 11.02.05: Die Entscheidung am 11.02.05 des EuGH schränkt unseres Erachtens den Handlungsspielraum für die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen ein. Dreh- und Angelpunkt ist der gesetzliche Ausnahmetatbestand des §10 der Vergabeverordnung für verbundene Unternehmen im Sektorenbereich.
Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist demnach eine Inhouse-Vergabe ohne vorhergehende Ausschreibung von Verkehrsleistungen durch die Stadt Marburg nur dann vergaberechtlich zulässig, wenn der Auftraggeber gleichzeitig alle gesellschaftlichen Anteile hielte. Die Beteiligung privater Partner an einem verbundenen Unternehmen, wie in unserem Fall mit einer privaten Minderheitsbeteiligung von 10 % bei der MaBuS GmbH, würde das Public Privat Partnership (PPP) in Frage stellen; mit der Folge einer Renaissance der Rekommunalisierung einst ausgegliederter Leistungen. Der in diesem Zusammenhang im Tarifbezirk vom Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen vorbereitete Spartentarifvertrag könnte dann dazu eine gute Basis bilden.
Inwieweit allerdings der Ausnahmetatbestand den Sektorenbereich Verkehr grundsätzlich einschließt, ist noch zu prüfen und auf seine konkrete Validität hin zu untersuchen. Auf jeden Fall besteht Rechtsschutz für das in 2001 gewählte Verfahren mit der Auferlegung der Verkehrsleistung auf Basis eines Verkehrsvertrages an die SWM durch die Stadt.
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