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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.04.2005 - 4.25 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Fragesteller ist heute nicht anwesend. Die Antwort wird mit der Niederschrift erteilt.

 

Zuständiger Dezernent Oberbürgermeister Möller.

 

Die Grabungs- und Sicherungsmaßnahmen erfolgten durch den Bezirksarchäologen Dr. Thiedmann vom Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Marburg, und das Marburger Institut für Bauforschung und Dokumentation (IBD). Es wurden neben den vermaßten Wehranlagen auch vielfältige Funde, u. a. Keramik- und Lederfunde, dokumentiert.

 

Die folgende wissenschaftliche Aufarbeitung (Einordnung in bau- und nutzungshistorische Bezüge) und Präparation dieser Funde wird vom IBD vorgenommen und voraussichtlich noch ca. 6-8 Wochen bis zu einem Abschlussbericht in Anspruch nehmen.

Die Marburger Bank hat sämtliche Kosten für o. g. Beauftragungen und Maßnahmen übernommen und eine öffentliche Ausstellung der Dokumentation und der Funde in den Kundenbereichen ihres Instituts zugesagt.

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde war über den Ablauf und Stand der Grabungs- und Sicherungsmaßnahmen durch Dr. Thiedmann unterrichtet. Eine Zusammenarbeit bei der Sicherung und Auswertung der Fundstelle ist allerdings zunächst Aufgabe des zuständigen Landesamts, die Untere Denkmalschutzbehörde trägt notwendige Entscheidungen bei Themen der Bodenarchäologie des Landesamts einvernehmlich mit. Für weitere Präzisierungen stehen das Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Marburg, und das IBD zur Verfügung.

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Wie aus verschiedenen Presseberichten zu entnehmen war, wurden bei Ausschachtungsarbeiten unter dem ehem. Luisabad eine große spätmittelalterliche Wehranlage aus dem 14. Jahrhundert für die Herrenmühle entdeckt, die nach Aussagen des Bezirksarchäologen Dr. Thiedmann für Hessen einmalig ist.

 

Ich frage den Magistrat, wie können diese wertvollen Funde gesichert und für die Marburger Bevölkerung sichtbar gemacht werden? Darüber hinaus frage ich, da kein Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Präsentation der Ausgrabungen durch das Landesamt für Denkmalpflege anwesend war, ob gem. § 19 des Hess. Denkmalschutzgesetzes diese Behörde (Denkmalbehörde) fristgerecht eingeschaltet wurde, um bei der Sicherung der gefundenen Belegstücke (mittelalterliche Siegel, Hausrat, Keramikscherben, Nägel, Nadeln usw.) mitzuwirken bzw. warum ggf. diese Unterrichtung unterblieb?

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