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Ratsinformation
29.04.2005 - 2 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Fr., 29.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Bitte des Stadtverordnete Faecks wird aus der Sitzung des Ausschusses vom 26.04.2005 der Tagesordnungspunkt 2 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Marburg GmbH erneut aufgerufen.
Es geht darum, daß im § 5 Ziff. 4 in der abgedruckten Fassung
die Sätze 2 und 3
Der Aufsichtsrat kann außerdem eine Geschäftsordnung für
die Geschäftsführung beschließen. Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
wieder in die ursprünglich vorgesehene Fassung gebracht
werden. Diese lautet:
Der Aufsichtsrat kann außerdem eine Geschäftsordnung für
die Geschäftsführung beschließen und die Geschäftsführung von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Der oben zitierte Satz 3 entfällt damit.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen