Seiteninhalt
Ratsinformation
20.05.2005 - 10 Verwendung einer Erbschaft gegenüber der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und
Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker (SPD). Der
Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Das
der Stadt Marburg von einer Marburger Bürgerin hinterlassene Vermögen wird
i.H.v. 240.000 EUR an die STIFTUNG HEILIGE ELISABETH als Zustiftung i.S.d. §§
2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 der Stiftungsverfassung weiter gereicht.
2. Das
nach Abwicklung aller Forderungen und Verbindlichkeiten verbleibende
Restvermögen wird ebenfalls an die STIFTUNG HEILIGE ELISABETH als Spende zur
Verwendung im Sinne des Stiftungszwecks weiter gereicht.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen