Seiteninhalt
Ratsinformation
24.08.2001 - 3.6 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dagmar Dase...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Zwischen
dem Verein Haus der Romantik Marburg e. V. und der Brüder Grimm Gesellschaft e.
V. wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.
In
diesem Kooperationsvertrag ist die Zusammenarbeit wie folgt geregelt:
Die
Brüder Grimm Gesellschaft e. V. und der Verein Haus der Romantik Marburg e. V.
verpflichten sich zum Aufbau anspruchsvoller Dauerausstellungen zur Marburger
Romantik sowie ihres geistigen und gesellschaftlichen Umfeldes. Die Brüder
Grimm Gesellschaft e. V. stellt dafür im Rahmen der konservatorischen und
sicherheitstechnischen Möglichkeiten unentgeltlich Leihgaben aus ihren
Sammlungen zur Verfügung. Die konzeptionelle und wissenschaftliche Betreuung
der Ausstellungen und Veranstaltungsprojekte erfolgen in Zusammenarbeit
zwischen dem Verein Haus der Romantik Marburg e. V. und dem regionalen Arbeitskreis
der Brüder Grimm Gesellschaft e. V. in Marburg (§ 4 des Vertrages).
Weiter
ist geregelt:
Die
Brüder Grimm Gesellschaft e. V. stellt ferner im jährlichen sowie ggf. kürzeren
Wechsel die Übernahme attraktiver Sonderausstellungen mit wechselnder Thematik
sowie auch anderer Veranstaltungsprojekte in Aussicht (§ 5 des Vertrages).
Aus
diesen beiden Formulierungen geht hervor, dass die Positionen klar geregelt
sind.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen