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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.08.2001 - 3.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Bei Auftragsvergaben behält sich der Magistrat der Stadt Marburg die Zustimmung zur Weitervergabe von Teilaufträgen an Subunternehmen stets vor. Die Zustimmung wird nur erteilt, wenn es sich um untergeordnete Teilleistungen handelt, für die der Betrieb des Hauptauftragnehmers nicht eingerichtet ist und die er deshalb nicht mit eigenen Arbeitskräften erledigen kann.

 

Die Stadt Marburg verfährt bei der Prüfung der Tariftreue von Unternehmen entsprechend dem Erlass des Landes Hessen vom 7. September 1993 und den übernommenen Regelungen in den Vergaberichtlinien. Danach müssen bei Aufträgen von mehr als 50.000,00 DM bis zum Erreichen der EU-Schwellenwerte Firmen mit ihrem Angebot eine schriftliche Erklärung vorlegen, dass die für den Ort der Lieferung oder Leistung geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen eingehalten werden sowie die anfallenden Beiträge zu den tariflichen Sozialkassen und die Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerschaft ordnungsgemäß abgeführt werden. Diese Erklärung muss auch für eventuell beauftragte Nachunternehmer abgegeben werden. Die vom Bieter abgegebene Erklärung ist durch den Betriebsrat zu bestätigen.

 

Firmen, bei denen keine Personalvertretung besteht, müssen ihre Erklärung durch eine Tarifvertragspartei (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband) oder einen unabhängigen Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) bestätigen lassen.

 

Angebote von Firmen, die die geforderte Erklärung nicht erbringen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

 

 

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