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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.05.2005 - 4.7 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wilfried Wü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wurde vor dem Bau der Windkraftanlage in Wehrda keine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses FFH-Gebiet durchgeführt und wieso gibt es jetzt Schwierigkeiten bei der Planung einer dritten Anlage?

 

Es antworten der Bürgermeister und Stadt Dr. Kahle:

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet wurde nicht durchgeführt.

Bezüglich einer FFH-Verträglichkeitsprüfung hat die Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 22.10.2003 dem Regierungspräsidium mitgeteilt, dass die von dort vertretene Ansicht - es sei eine FFH-Prognose durchzuführen - nicht geteilt wird, da nicht erkennbar ist, dass von der baulichen Anlage Gefahren für die Schutzgüter ausgehen könnten; dies umso mehr, als das FFH-Gebiet mehr als 3 km vom Eingriffsort entfernt liegt. Der Magistrat fühlt sich in seiner Auffassung durch ein neues Urteil des VG Gießen, das in vergleichbarer Sache ergangen ist, bestätigt.

                                   

Unabhängig davon ist bei allen 3 Windkraftanlagen neben den „Ornithologischen Gutachten“, den „Gutachten zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“ und den „Eingriffs- und Ausgleichsplanungen“ unter anderem auch eine von der Unteren Naturschutzbehörde geprüfte „Stellungnahme zu möglichen Beeinträchtigungen von Fledermäusen“ Bestandteil der Baugenehmigungen.

 

Hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigungen (durch die Untere Bauaufsichtsbehörde oder das Regierungspräsidium Gießen) ist festzustellen, dass an allen 3 Genehmigungsverfahren das Regierungspräsidium Gießen in Form dessen „Abteilung - Staatliches Umweltamt Marburg“ beteiligt war und nach dortiger Prüfung dessen Zuständigkeit nicht vorlag. Hierzu wird erläuternd mitgeteilt, dass nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes bei Windfarmen mit mindestens 3 Windkraftanlagen das Regierungspräsidium zuständige Genehmigungsbehörde sein kann, wobei eine Windfarm nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2004 - also nach dem Zeitpunkt der bereits erteilten Genehmigungen - auch dann vorliegen kann, wenn einzelne Windkraftanlagen, die ihr zuzurechnen sind, durch mehrere unabhängige Betreiber betrieben werden.

 

 

Offensichtlich ist das Regierungspräsidium Gießen, das - wie zuvor bereits erwähnt - auch bei dem Genehmigungsverfahren zur dritten Windkraftanlage beteiligt war, nicht von einer Windfarm ausgegangen. Ob die Gründe hierfür darin liegen, dass es sich zum einen um unterschiedliche Betreiber der Windkraftanlagen handelt oder zum anderen die großen Abstände der Anlagen untereinander teilweise bis zu 425 m betragen, kann von hieraus nicht beurteilt werden.

 

Nur so lässt sich erklären, dass vom Regierungspräsidium Gießen gegenüber dem Antragsteller kein immissionsschutzrechtlicher Antrag gefordert wurde.

Nach alledem ist aus Sicht der Stadt Marburg kein Raum für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Baugenehmigungen.

Im Übrigen ist mit dem Regierungspräsidium vereinbart, dass – jenseits der unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen – eine weitere Stellungnahme zu den Fledermausvorkommen erarbeitet wird.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Heck und Oppermann (CDU) sowie Schwebel und Röllmann (FDP) werden ebenfalls durch den Bürgermeister und den Stadtrat beantwortet.

 

Ab 18.09 Uhr übernimmt wieder Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer (SPD) die Sitzungsleitung.

 

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