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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.08.2001 - 3.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

1.         Gebäude Wettergasse 19; Werbeanlage Mannesmann Mobilfunk D2 vodafone:

 

Die derzeit am Gebäude befindliche Werbeanlage wurde ohne denkmalschutzrechtliche Zustimmung und baurechtliche Genehmigung installiert. Auch entsprechen die Ausführungsart und die Materialwahl nicht der Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt. Die Bauaufsichtsabteilung und die Untere Denkmalschutzbehörde haben bereits die notwendigen bau- und denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen ergriffen, damit die widerrechtlich installierte Werbeanlage entfernt und durch eine genehmigungsfähige Werbeanlage ersetzt wird. Der Bauaufsichtsabteilung und der Unteren Denkmalschutzbehörde liegen derzeit neue Entwürfe über eine genehmigungsfähige Werbeanlage vor, auf deren Grundlage die Abänderung und nachträgliche Genehmigung erfolgt.

 

 

2.       Gebäude Wettergasse 25; Werbeanlage E-plus:

 

Der Bauaufsichtsabteilung und der Unteren Denkmalschutzbehörde liegen über die Werbeanlage „E-plus“ keine Kenntnisse vor. Danach ist diese Werbeanlage ohne die denkmalschutzrechtliche Zustimmung und baurechtliche Genehmigung installiert worden. Die Bauaufsichtsabteilung wird in Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde die notwendigen bau- und denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen ergreifen, damit eine Abänderung der Werbeanlage im Sinne der Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über die Gestaltung bauliche Anlage erfolgt und ein entsprechender Antrag auf nachträgliche Genehmigung eingereicht wird.

 

 

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