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Ratsinformation
20.05.2005 - 4.6 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie ist
die geplante Verschiebung des Kultur-Dezernats vom bisherigen Aufgabenbereich
des Bürgermeisters zum künftigen Aufgabenbereich der Stadträtin/des Stadtrats
inhaltlich begründet?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Es
gibt dazu keine besondere inhaltliche Begründung, schon gar nicht in dem Sinne,
dass damit eine Art inhaltliche Bewertung verbunden ist.
Grundlage
für die Aufgabenverteilung ist § 70 HGO:
Der
Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung
und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er verteilt die
Geschäfte unter die Mitglieder des Gemeindevorstandes."
Die
Grundsatzaufgaben in der Gesamtverantwortung des Oberbürgermeisters laufen zusammen
in den sogenannten Querschnittsaufgaben (Kämmerei, Personal- und Organisationsfragen,
erster Repräsentant der Stadt nach innen und außen etc.), die ich übernehmen
werde.
Daneben
reduziert sich für den Oberbürgermeister selbst die Übernahme noch anderer Aufgaben
auf die mehr praktische Frage des vorhandenen Zeitbudgets.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen