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Ratsinformation
20.05.2005 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordnete Gerlinde Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Warum
sind die Hauseigentümer der Oberstadt nicht schon vor Jahren in geeigneter Form
darauf hingewiesen worden, dass mit Auslauf des Sanierungsgebiets Oberstadt zum
Teil erhebliche Beträge als Ausgleich zu zahlen sein würden (Wertsteigerung der
Objekte), sodass die Betroffenen hätten Rücklagen bilden können?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
1.
Presseinformationen
-
Mit
Einleitung des Erhebungsverfahrens für die Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten
Nordwestliche Oberstadt" und Weidenhausen" wurde bereits im Mai
2000 ein Pressegespräch zur umfassenden Information der Bürger über die
Erhebung von Ausgleichsbeträgen durchgeführt (Zeitplan, Verfahren, mögliche
Kosten z.B. bis zu 124 DM pro Quadratmeter Grundstücksfläche in
Geschäftslagen). Die entsprechenden Presseartikel wurden in der Oberhessischen
Presse 12.05.2000, der Neuen Marburger Zeitung am 13.05.2000, der MAZ am
17.05.2000 sowie in der Juni-Ausgabe 2000 von Studier mal Marburg"
veröffentlicht.
- Weitere
ausführliche Presseinformationen zu den zu zahlenden Ausgleichsbeträgen erfolgten
in der Oberhessischen Presse am 16.06.2001 und am 29.10.2001 sowie in der
September-Ausgabe 2001 von Studier mal Marburg".
-
Im
Zuge einer 11teiligen Artikelserie in der Oberhessischen Presse zu 30 Jahre
Altstadtsanierung Marburg" (August November 2002) widmete sich der
Artikel vom 19.11.2002 nochmals ausschließlich dem Thema Ausgleichsbeträge.
2.
Sanierungsberatung
- Alle
Eigentümer wurden im Rahmen der Sanierungsberatung von Anfang an immer wieder
auf die mit dem Ende der Sanierung fällig werdenden Ausgleichsbeträge hingewiesen.
3.
Sanierungsvermerk
-
Jeder
Eigentümer im Sanierungsgebiet hat einen sogenannten Sanierungsvermerk"
im Grundbuch stehen, der ihn darüber informiert, dass sein Grundstück im
Sanierungsgebiet liegt und damit bestimmte Auflagen und Bedingungen verbunden
sind, u.a. auch der Ausgleichsbetrag. Ein entsprechendes Informationsblatt
wurde durch das Sanierungsbüro erarbeitet und ist dort erhältlich.
4.
Bürgerbeteiligung
-
Im
Rahmen der Anwohnerbeteiligung bei Straßenbaumaßnahmen im Sanierungsgebiet
wurde ebenfalls regelmäßig auf die anstelle der Erschließungsbeiträge fällig
werdenden Ausgleichsbeträge hingewiesen.
5.
Tilgungsdarlehen
-
Bei
besonderen Härtefällen besteht im übrigen die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag
in ein Tilgungsdarlehen umzuwandeln.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Schwebel und Röllmann (FDP) werden ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen