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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.05.2005 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordnete Gerlinde Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Warum sind die Hauseigentümer der Oberstadt nicht schon vor Jahren in geeigneter Form darauf hingewiesen worden, dass mit Auslauf des Sanierungsgebiets Oberstadt zum Teil erhebliche Beträge als Ausgleich zu zahlen sein würden (Wertsteigerung der Objekte), sodass die Betroffenen hätten Rücklagen bilden können?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

1. Presseinformationen

 

-       Mit Einleitung des Erhebungsverfahrens für die Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten „Nordwestliche Oberstadt" und „Weidenhausen" wurde bereits im Mai 2000 ein Pressegespräch zur umfassenden Information der Bürger über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen durchgeführt (Zeitplan, Verfahren, mögliche Kosten –z.B. bis zu 124 DM pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Geschäftslagen). Die entsprechenden Presseartikel wurden in der Oberhessischen Presse 12.05.2000, der Neuen Marburger Zeitung am 13.05.2000, der MAZ am 17.05.2000 sowie in der Juni-Ausgabe 2000 von „Studier mal Marburg" veröffentlicht.

 

-    Weitere ausführliche Presseinformationen zu den zu zahlenden Ausgleichsbeträgen erfolgten in der Oberhessischen Presse am 16.06.2001 und am 29.10.2001 sowie in der September-Ausgabe 2001 von „Studier mal Marburg".

 

-       Im Zuge einer 11teiligen Artikelserie in der Oberhessischen Presse zu „30 Jahre Altstadtsanierung Marburg" (August – November 2002) widmete sich der Artikel vom 19.11.2002 nochmals ausschließlich dem Thema Ausgleichsbeträge.

 

2. Sanierungsberatung

 

-     Alle Eigentümer wurden im Rahmen der Sanierungsberatung von Anfang an immer wieder auf die mit dem Ende der Sanierung fällig werdenden Ausgleichsbeträge hingewiesen.

 

3. Sanierungsvermerk

 

-        Jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet hat einen sogenannten „Sanierungsvermerk" im Grundbuch stehen, der ihn darüber informiert, dass sein Grundstück im Sanierungsgebiet liegt und damit bestimmte Auflagen und Bedingungen verbunden sind, u.a. auch der Ausgleichsbetrag. Ein entsprechendes Informationsblatt wurde durch das Sanierungsbüro erarbeitet und ist dort erhältlich.

 

4. Bürgerbeteiligung

 

-          Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung bei Straßenbaumaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde ebenfalls regelmäßig auf die anstelle der Erschließungsbeiträge fällig werdenden Ausgleichsbeträge hingewiesen.

 

5. Tilgungsdarlehen

 

-          Bei besonderen Härtefällen besteht im übrigen die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag in ein Tilgungsdarlehen umzuwandeln.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Schwebel und Röllmann (FDP) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

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