Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.08.2001 - 3.18 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Katrin Petz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frage 18 und Frage 26 werden wegen des Sachzusammenhangs durch den Oberbürgermeister gemeinsam beantwortet.

 

Die Versammlungsbehörde hat gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes das Recht, Auflagen zu erteilen. Dazu wird im Einzelfall eine Versammlungsverfügung erlassen. Die Festsetzung der Auflagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Bei der Veranstaltung des DGB am 1. Mai 2001 wurde folgende Auflage gemacht:

 

„Die Trommlerinnengruppe ‚Malumba' kann am Aufstellungsort auftreten. Auf dem Marktplatz wird die Aufführungszeit auf jeweils 5 Minuten zu Beginn und Ende der Kundgebung begrenzt.

 

Während des Demonstrationszuges werden Trommelbeiträge der Gruppe untersagt.“

 

Diese Auflage diente dem Schutz alter und kranker Menschen. Im Zusammenhang mit Trommlerinnengruppen wurden in der Vergangenheit verstärkt Beschwerden über Lärmbelästigung und deren negative Auswirkungen (Aufregung, Herzbeklemmungen, Erinnerungen an das 3. Reich) auf den genannten Personenkreis geführt.

Deshalb wurden die Trommelbeiträge auf die stationären Bereiche beschränkt. Der Anmelder, Herr Stolzenberg, wurde vorab telefonisch von der Auflage unterrichtet und hatte auch keine Einwände.

 

Da Ermessensausübungen in gleich gelagerten Fällen bindet, wurde aus dem gleichen Grund bei der Demonstration am 9. Juni 2001 folgende Auflage erteilt:

 

„Die Trommlerinnengruppe kann am Augustinerbrunnen sowie auf dem oberen Markt auftreten. Während des Zuges durch die Barfüßerstraße werden Trommelbeiträge der Gruppe untersagt.“

 

Die Auflagen entsprachen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sie stellten angesichts des Rechts der Bevölkerung auf Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den mildesten Eingriff dar, der zudem die Durchführung der Veranstaltungen nicht beeinträchtigte.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Schüren – SPD –, Köster – PDS/ML – und Dr. Weinbach – SPD – werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen