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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.08.2001 - 3.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Franz K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Im Rahmen der Vorplanungsabwicklung und vorbereiteten Genehmigungsplanung, für den Bau der Wasserkraftanlage Afföller Wehr als Rohrturbine, wurde versucht, noch in der Bau- und Sanierungsphase vor Fertigstellung des Ufersteifens und Fischtreppe die Tiefbauarbeiten für die Wasserkraftanlage durchführen zu können.

 

Ein zu diesem Zeitpunkt eingereichter Genehmigungsantrag wurde von der Genehmigungsbehörde mit dem Hinweis auf Unvollständigkeit zurückgegeben.

 

Im Rahmen weitere Gespräche zum Genehmigungsverfahren wurden Auflagen deutlich (Positionen der Turbine, max. Einlaufgeschwindigkeit am Rechen 0,2 m/sek, usw.), die die auf der üblichen gesetzlichen Vorgaben basierenden Planung unbrauchbar machten. Im Rahmen des Baufortschrittes wurde die Fischtreppe und der Uferbereich komplett fertiggestellt und die Freiflächen mit Bäumen ca. 2,5 Meter Höhe bepflanzt. Die Maßnahme wurde komplett abgeschlossen.

 

Durch die Forderung zur Einlaufgeschwindigkeit wäre ein immens großes Einlaufbauwerk notwendig geworden, welches einen massiven Einriff in den Uferbereich mit alten Baumbestand zur Folge hätte.

 

Da die projektierten Ausführungskosten vor diesem Hintergrund weiter stiegen und die notwendigen Eingriffe in die Landschaft unter den Ufersteifen immer massiver wurden, wurde über alternative Konzepte nachgedacht.

 

Die vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass es dem Bürger schwer zu vermitteln ist, die soeben fertig gestellte sehr teure Uferbaumaßnahme wieder zu zerstören, um in direkter zeitliche Abfolge eine Wasserkraftanlage zu bauen.

 

Da die Umsetzung der bestehenden Planungen zeitlich nicht mehr kalkulierbar waren, die Stadtwerke aber auf jedenfall ihr Lieferpflichtvertrag von Ökostrom aus eigener Erzeugung decken wollte, wurde die Wasserkraftanlage Wehrda zur Stromerzeugung umgebaut. So war es bereits zum Jahreswechsel möglich, allen Kunden „Marburger-Ökostrom“ zu liefern und auch der Stadt Ökostrom für die Straßenbeleuchtung anbieten zu können.

 

Für das Afföller Wehr wurde parallel untersucht, ob die Möglichkeit besteht, das vorhandene sanierte Schützbauwerk für die Integration einer Wasserkraftanlage zu nutzen.

 

Gedacht ist an den Einsatz einer Osberger Turbine. Unter Berücksichtigung der Auflagen, wie geringe Einlaufgeschwindigkeit und der geometrischen Verhältnisse am Schütz wäre, mit vertretbarem Aufwand, eine Maschine mit einem Schluckvermögen von ca. 2,5m³ / Stunde bei einer Fallhöhe von 2 – 2,5 m zu installieren.

 

Die technischen Möglichkeiten wurde mit einem potentiellen Hersteller diskutiert und ein Kostenrahmen abgeschätzt.

 

Diese Anlage würde bei einer elektrischen Leistung von ca. 50 kW, eine elektrische Jahresarbeit von ca. 350.000 kWh liefern. Damit ergebe sich ein Stromkreis von ca. DM 52.500,00 pro Jahr. Damit ließe sich Investitionen bis zu einer Höhe von ca. DM 700.00,00 darstellen (Nutzungsdauer der Turbine 40 Jahre).

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschlägig wurden folgende Kosten ermittelt:

 

1.      Serienturbine Durchmesser des Laufrades 1m, Länge 3m,

mit Sonderkonstruktion im Ein- und Auslauf                                       DM 200.000,00

2.      Rechenanlage mit Strömungsumlenkung für

verminderte Einlaufgeschwindigkeit über die gesamte

Schützlänge und Spülrinne zum Wehr ca.                                        DM 180.000,00

3.         Planungskosten                                                                                  DM   25.000,00

4.         Genehmigung und Gutachten                                                 DM   50.000,00

5.         Unvorhergesehenes an der Schützanlage                                         DM 150.000,00

                                                                                                                        DM 605.000,00

 

Eine solche Wasserkraftanlage würde einen wesentlichen geringen Eingriff in das Landschaftsbild, keinen Eingriff in den neugestalteten Uferbereich und die Fischtreppe bedeuten und darüber hinauseine ganz erhebliche Geräuschverminderung im Bereich der Schützanlage bewirken, da die zur Verfügung stehende Wassermenge heute nutzlos über den Schützpegel ca. 3,5 m tief auf eine Betonplatte fällt.

 

Die Risiken dieser Lösung sind wesentlich geringer. An einer Realisierung ist jedoch nur in Zusammenarbeit mit der Stadt als Eigner der Schützanlage und Unterstützung durch die Genehmigungsbehörden (Hochwasserschutz, usw.) möglich.

 

Nach abschließender Beratung soll für diese Variante ein Genehmigungsantrag gestellt werden.

 

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