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Ratsinformation
24.08.2001 - 3.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Franz K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Im
Rahmen der Vorplanungsabwicklung und vorbereiteten Genehmigungsplanung, für den
Bau der Wasserkraftanlage Afföller Wehr als Rohrturbine, wurde versucht, noch
in der Bau- und Sanierungsphase vor Fertigstellung des Ufersteifens und
Fischtreppe die Tiefbauarbeiten für die Wasserkraftanlage durchführen zu
können.
Ein
zu diesem Zeitpunkt eingereichter Genehmigungsantrag wurde von der Genehmigungsbehörde
mit dem Hinweis auf Unvollständigkeit zurückgegeben.
Im
Rahmen weitere Gespräche zum Genehmigungsverfahren wurden Auflagen deutlich (Positionen
der Turbine, max. Einlaufgeschwindigkeit am Rechen 0,2 m/sek, usw.), die die
auf der üblichen gesetzlichen Vorgaben basierenden Planung unbrauchbar machten.
Im Rahmen des Baufortschrittes wurde die Fischtreppe und der Uferbereich
komplett fertiggestellt und die Freiflächen mit Bäumen ca. 2,5 Meter Höhe
bepflanzt. Die Maßnahme wurde komplett abgeschlossen.
Durch
die Forderung zur Einlaufgeschwindigkeit wäre ein immens großes Einlaufbauwerk
notwendig geworden, welches einen massiven Einriff in den Uferbereich mit alten
Baumbestand zur Folge hätte.
Da
die projektierten Ausführungskosten vor diesem Hintergrund weiter stiegen und
die notwendigen Eingriffe in die Landschaft unter den Ufersteifen immer
massiver wurden, wurde über alternative Konzepte nachgedacht.
Die
vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass es dem Bürger schwer zu vermitteln
ist, die soeben fertig gestellte sehr teure Uferbaumaßnahme wieder zu
zerstören, um in direkter zeitliche Abfolge eine Wasserkraftanlage zu bauen.
Da
die Umsetzung der bestehenden Planungen zeitlich nicht mehr kalkulierbar waren,
die Stadtwerke aber auf jedenfall ihr Lieferpflichtvertrag von Ökostrom aus eigener
Erzeugung decken wollte, wurde die Wasserkraftanlage Wehrda zur Stromerzeugung
umgebaut. So war es bereits zum Jahreswechsel möglich, allen Kunden
Marburger-Ökostrom zu liefern und auch der Stadt Ökostrom für die
Straßenbeleuchtung anbieten zu können.
Für
das Afföller Wehr wurde parallel untersucht, ob die Möglichkeit besteht, das
vorhandene sanierte Schützbauwerk für die Integration einer Wasserkraftanlage
zu nutzen.
Gedacht
ist an den Einsatz einer Osberger Turbine. Unter Berücksichtigung der Auflagen,
wie geringe Einlaufgeschwindigkeit und der geometrischen Verhältnisse am Schütz
wäre, mit vertretbarem Aufwand, eine Maschine mit einem Schluckvermögen von ca.
2,5m³ / Stunde bei einer Fallhöhe von 2 2,5 m zu installieren.
Die
technischen Möglichkeiten wurde mit einem potentiellen Hersteller diskutiert
und ein Kostenrahmen abgeschätzt.
Diese
Anlage würde bei einer elektrischen Leistung von ca. 50 kW, eine elektrische
Jahresarbeit von ca. 350.000 kWh liefern. Damit ergebe sich ein Stromkreis von
ca. DM 52.500,00 pro Jahr. Damit ließe sich Investitionen bis zu einer Höhe von
ca. DM 700.00,00 darstellen (Nutzungsdauer der Turbine 40 Jahre).
Überschlägig
wurden folgende Kosten ermittelt:
1. Serienturbine
Durchmesser des Laufrades 1m, Länge 3m,
mit Sonderkonstruktion im Ein- und Auslauf DM
200.000,00
2. Rechenanlage
mit Strömungsumlenkung für
verminderte Einlaufgeschwindigkeit über die gesamte
Schützlänge und Spülrinne zum Wehr ca. DM
180.000,00
3. Planungskosten DM 25.000,00
4. Genehmigung und Gutachten DM 50.000,00
5. Unvorhergesehenes an der Schützanlage DM
150.000,00
DM
605.000,00
Eine
solche Wasserkraftanlage würde einen wesentlichen geringen Eingriff in das Landschaftsbild,
keinen Eingriff in den neugestalteten Uferbereich und die Fischtreppe bedeuten
und darüber hinauseine ganz erhebliche Geräuschverminderung im Bereich der
Schützanlage bewirken, da die zur Verfügung stehende Wassermenge heute nutzlos
über den Schützpegel ca. 3,5 m tief auf eine Betonplatte fällt.
Die
Risiken dieser Lösung sind wesentlich geringer. An einer Realisierung ist
jedoch nur in Zusammenarbeit mit der Stadt als Eigner der Schützanlage und
Unterstützung durch die Genehmigungsbehörden (Hochwasserschutz, usw.) möglich.
Nach
abschließender Beratung soll für diese Variante ein Genehmigungsantrag gestellt
werden.
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