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Ratsinformation
24.08.2001 - 3.22 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ralf Mu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.22
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.08.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Der
Radverkehrsplan hat rahmensetzenden Charakter im Sinne eines Gesamtkonzeptes.
Vor Ausführung einzelner Maßnahmen wird demzufolge nicht mehr die Frage gestellt, ob sie durchgeführt werden, wohl aber wird vor ihrer konkreten Umsetzung nochmals eingehend geprüft, wie sie realisiert werden. Dabei können neue verkehrliche, technische, juristische oder finanzielle Aspekte eine Rolle spielen. Wenn es zweckmäßig erscheint, kann es dann zu geringfügigen Abweichungen vom Radverkehrsplan kommen, falls in dem betreffenden Fall überhaupt eine so detaillierte Formulierung im Plan enthalten ist.
Gerade
in solchen Fällen aber auch bei allen anderen konkreten Maßnahmen den Radverkehr
betreffend erfolgt eine ausführliche Erörterung im Radverkehrsbeirat
rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn.
Keine
Maßnahme wird ohne Rücksprache mit dem Radverkehrsbeirat gestartet.
Eine
Zusatzfragen des Stadtverordneten Dr. Musket SPD wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister
beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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