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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.08.2001 - 3.22 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ralf Mu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Der Radverkehrsplan hat rahmensetzenden Charakter im Sinne eines Gesamtkonzeptes.

 

Vor Ausführung einzelner Maßnahmen wird demzufolge nicht mehr die Frage gestellt, ob sie durchgeführt werden, wohl aber wird vor ihrer konkreten Umsetzung nochmals eingehend geprüft, wie sie realisiert werden. Dabei können neue verkehrliche, technische, juristische oder finanzielle Aspekte eine Rolle spielen. Wenn es zweckmäßig erscheint, kann es dann zu geringfügigen Abweichungen vom Radverkehrsplan kommen, falls in dem betreffenden Fall überhaupt eine so detaillierte Formulierung im Plan enthalten ist.

 

Gerade in solchen Fällen aber auch bei allen anderen konkreten Maßnahmen den Radverkehr betreffend erfolgt eine ausführliche Erörterung im Radverkehrsbeirat rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn.

 

Keine Maßnahme wird ohne Rücksprache mit dem Radverkehrsbeirat gestartet.

 

Eine Zusatzfragen des Stadtverordneten Dr. Musket – SPD – wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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