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Ratsinformation
14.06.2005 - 3 Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP); *Machbar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 14.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- vertagt
Die
vorgeschlagene Beschlussformulierung lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschlüsse zu fassen:
- Die Machbarkeitsstudie zum ZSP wird unter Hinzuziehung und
Berücksichtigung unten stehender Punkte beschlossen. Im Einzelnen ist vor
einer weiteren Überplanung und Vermarktung Folgendes sicher zu stellen:
a.
Die
in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Bebauung am unmittelbaren oberen Rand des
Kernbereiches links und rechts der Kapelle (d.h. die als Platzhalter auf den
Karten eingetragenen Kästen rechts und links der Kapelle) des ZSP wird aus den
Planungen gestrichen. Sie widerspricht dem Beschluss des Stadtparlaments vom
September 2003 und den Vorschlägen der damals tagenden Arbeitsgruppen.
b.
Es
muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass zwischen der neuen
Bebauung, die sich an das Ladenzentrum in der Friedrich-Ebert-Straße anschließt
und dem Kernbereich des ZSP eine Verkehrsunterbrechung für den Kfz-Verkehr
realisiert wird, um Abkürzungen, Durchgangsverkehr u. ä. absolut zu
unterbinden.
c.
Die
vorgesehene Bebauung nahe des Ladenzentrums soll in der Bauleitplanung als 1
Bebauungsplan in 4 Bauabschnitten ausgewiesen werden. Dabei muss gewährleistet
sein, dass das Maß der baulichen Nutzung die in der Machbarkeitsstudie
vorgeschlagenen Größenordnungen nicht überschreitet. Die Ausweisung bzw.
Öffnung der Bauabschnitte soll in der vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen,
wobei jeweils der vorhergehende Bauabschnitt bis zu 90% verwirklicht sein muss,
bevor weitere Teile umgesetzt werden.
d.
Ein
signifikanter Anteil der entstehenden Wohneinheiten muss barrierefrei, weitere
Teile sollen barrierearm errichtet werden. Dies soll dem Ziel dienen,
behinderten-, alten- und familiengerechtes Wohnen gleichermaßen zu ermöglichen.
Dies gilt für jeden einzelnen der Bauabschnitte. Absichtsbekundungen für später
zu verwirklichende Bauabschnitte sind nicht ausreichend.
e.
Die
zu errichtenden Straßen und Wege im neu entstehenden Gebiet sollen
verkehrsberuhigte Bereiche sein; autofreies und autoarmes Wohnen soll das
angestrebte Ziel der Bebauung sein, entsprechend sollen die Straßen und Wege
gestaltet werden. Die verkehrliche Erschließung des neuen Gebietes erfolgt
ausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße (siehe auch Punkt 2)
f.
Die
nahe gelegene Holzhackschnitzelanlage des ZSP bietet noch ausbaufähige
Kapazitäten. Die neu entstehende Bebauung soll mit dem Heizsystem an diese
Anlage angeschlossen werden, um eine umweltfreundliche und nachhaltige
Energieversorgung zu erreichen.
g.
Angemessene
und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Stadträumlichen
Strukturkonzeptes aufzuzeigen.
- Der
Katalog, der in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Handlungsanweisungen
zur Sicherung der Gestaltqualität sollen bei der Umsetzung der baulichen
Entwicklung angewendet werden.
- Im
Rahmen des Bund-Länder-Programms Sozialen Stadt soll in die
Verhandlungen mit den Eigentümern zur Aufwertung des Ladenzentrums
eingestiegen werden.
Die
Abstimmung soll in der Juli Sitzung erfolgen.
Es wird
allgemein gewünscht, dass weitere Ergänzungen und Änderungswünsche nur
gemeinsam mit der Einladung zu versenden sind sie sollen deshalb rechtzeitig
der Geschäftstelle übergeben werden.
Termin
des nächsten
regulären Einladungsversandes:
01.
Juli 2005 um 10:00
Uhr!
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen