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Ratsinformation
24.06.2005 - 4.5 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Elke Neuwoh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.06.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
dem Magistrat bekannt, warum es in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt
Marburg nicht mehr möglich ist, die Reste des Mittagessens als
Nachmittagsimbiss anzubieten?
Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Seit dem Jahr 1997 gilt für die Kindertageseinrichtungen, die eine
Gemeinschaftsverpflegung anbieten, die Verordnung über Lebensmittelhygiene.
Diese Verordnung schreibt für die Gemeinschaftsverpflegung vor,
hygienisch einwandfreie und ernährungsphysiologisch ausgewogene Mahlzeiten
anzubieten.
Für die einwandfreie Hygiene spielen die Zubereitung und die
Einhaltung einer Temperaturkette eine Rolle.
Dies ist nicht gewährleistet, wenn die Essensreste vom Mittagessen
aufgewärmt werden.
Darüber hinaus ist der sofortige Verbrauch von Lebensmitteln
vorgeschrieben.
Diese Hygieneverordnung muss eingehalten werden. Die Tageseinrichtungen
unterliegen somit der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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