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Ratsinformation
24.06.2005 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.06.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sieht der Magistrat Regelungsbedarf im Einsatz der Münzautomaten
auf den Kegelbahnen der Stadt Marburg, wenn Kegelbahnen zu gebührenfreien
Feierlichkeiten genutzt werden, ohne dass in dieser Zeit ein Münzeinwurf erforderlich ist?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Die Vermietung der Kegelbahnen erfolgte vor dem Jahre 2002 laut
Benutzungstarif der Bürgerhäuser der Stadt Marburg mit einem Gebührensatz pro
Stunde. Die Rechnungstellung erfolgte per Gebührenrechnungen zum Quartal über
den OV bzw. die VA. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes der diesem
Abrechnungsverfahren zu Grunde lag, wurden die Kegelbahngebühren seither über
Münzeinwurf berechnet.
Der Fachdienst hat bisher
von einer Veranstaltung Kenntnis erlangt, bei der die Kegelbahn genutzt wurde,
um dort eine Feierlichkeit abzuhalten, bei der nicht gekegelt wurde. Hier wurde
für die Kegelbahn der Gebührensatz für weitere Räume angewendet.
Sollte sich in der Zukunft eine vermehrte Nutzung der Kegelbahn
für Feierlichkeiten ergeben, bei der nicht gekegelt würde, schlagen wir
folgendes vor:
Bei den Kegelbahnen ohne festen Pächter wird für die Nutzung der
Räumlichkeit der Kegelbahn bei Nichtnutzung der Kegelbahnautomaten der
jeweilige Gebührensatz pro Stunde für die Nutzungszeit per Gebührenrechnung
durch den OV bzw. die VA in Rechnung gestellt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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