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ALLRIS - Auszug

24.06.2005 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Anlieger bebauter und unbebauter Grundstücke werden beim Endausbau bzw. bei der Erneuerung von Straßen an den Kosten bis zu 90 % beteiligt. Wie verhält sich dies bei Feld- und Wirtschaftswegen?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) lässt die Erhebung von Feldwegebeiträgen prinzipiell zu. Jedoch nutzt nur eine sehr geringe Anzahl von Gemeinden in Hessen diese Möglichkeit, da sich der Kreis der Nutzer und damit der beitragspflichtigen Grundstücke nur schwer definieren lässt. Entsprechende Veranlagungen begegnen daher zumeist einer erhöhten Widerspruchs- und Klagebereitschaft der Veranlagten. Aufgrund der geringen Fallzahl von Veranlagungen hat sich die Rechtsprechung hierzu auch nur recht spärlich entwickelt.

 

Zudem fallen gemeindliche Ausgaben für die Feldwege zumeist im Rahmen von Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten an. Umlagefähig ist allerdings lediglich die grundlegende Erneuerung eines Feld- oder Wirtschaftsweges, also ein kompletter Neuaufbau. Derartige Maßnahmen treten jedoch nur vereinzelt auf.

 

Einige Gemeinden praktizieren die Finanzierung der Feldwegeausgaben über die Grundsteuer B für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

 

Aus den genannten Gründen hat die Stadt Marburg in der Vergangenheit davon abgesehen, eine entsprechende Feldwege-Beitragssatzung zu erlassen. Aus pragmatischen Gründen ist dies derzeit auch nicht beabsichtigt.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Sell und Becker (SPD) werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

Um 17.20 Uhr übernimmt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Schulze-Stampe (SPD) die Sitzungsleitung.

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