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Ratsinformation
24.06.2005 - 4.16 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.06.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
wurde seitens des Magistrats die Beteiligung des Personalrates bzw. der
Betriebsräte (bei städtischen Unternehmen) geregelt? Gibt es entsprechende
Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Beteiligung des Personalrates bzw. des Betriebsrates als solche unterliegt
nicht der Regelungsmöglichkeit durch den Magistrat oder bei städt.
Beteiligungen ggf. der Geschäftsführung, sondern ist gesetzlich im Hessischen
Personalvertretungsgesetz (HPVG) bzw. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
geregelt. Da Dienst- oder Betriebsvereinbarungen nur in den Fällen möglich
sind, in denen im Gesetz selbst oder im Tarifvertrag für genau definierte
Sachverhalte Öffnungsklauseln enthalten sind, sind entsprechende Dienst- oder
Betriebsvereinbarungen über die Beteiligung als solche nicht möglich.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin (SPD) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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